20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

C72 Buch IV. Kap. 18. Das Aussetzen einer Belohnung. Anmerkungen. S 2<br />

SO lange, als noch nicht mit der Arbeit begonnen worden ist, ver-<br />

fügen. Wenn indessen B, der die Arbeit unternimmt, erst dann<br />

von der Aenderung der Belohnung erfährt, nachdem er bereits mit<br />

der Arbeit begonnen hat, tritt in jedem Fall der Durchschnittslohn<br />

an- die Stelle der zuerst versprochenen Belohnung.<br />

Wenn A die versprochene Belohnung ändert, nachdem bereits<br />

mit der Arbeit begonnen ist, z. B. wenn die Belohnung herab-<br />

gesetzt wird, einerlei, ob B sofort oder erst nachträglich von dieser<br />

Aenderung erfährt, hat B ein Anrecht auf den Durchschnittslohn.<br />

Wenn zwei Personen gemeinschaftlich die Arbeit unternehmen, 10<br />

von denen die eine M nicht von der ursprünglich ausgesetzten Be-<br />

lohnung, die andere N nur von der nachträglich geänderten Be-<br />

lohnung Kenntniss hat, so haben sie nach Vollendung der Arbeit<br />

verschiedene Ansprüche gegen A. nämlich M den Anspruch auf<br />

einen halben Durchschnittslohn und N den Anspruch auf die Hälfte<br />

der nachträglich geänderten Belohnung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!