20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

g 2 Buch IV. Kap. i8. Das Aussetzen einer Belohnung. Anmerkungen. 5 j i<br />

welche A angegeben hatte, hat er nur den entsprechenden Bruch-<br />

theil der Belohnung zu fordern.<br />

Der Anspruch auf die ganze Belohnung ist erst dann rechtskräftig,<br />

wenn B dem A <strong>das</strong> Objekt <strong>über</strong>geben und A es in Em-<br />

pfang genovimen hat. Wenn z. B. B den entlaufenen Sklaven des<br />

A zurückbringt, ihn in <strong>das</strong> Haus des A führt, nun aber der Sklave<br />

wieder entspringt oder von anderer Seite usurpirt wird oder stirbt,<br />

getödtet 7iicht von der Hand des Besitzers, bevor A ihn in Em-<br />

pfang genommen, so hat B keinen Anspruch auf die Belohnung.<br />

Wenn A behauptet, <strong>das</strong>s B nicht ihm den Sklaven zurückge-<br />

geben habe, sondern <strong>das</strong>s der Sklave von selbst zurückgekehrt sei,<br />

wird dem A der Eid aufgegeben und demgemäss entschieden. Das-<br />

selbe geschieht, wenn B behauptet, <strong>das</strong>s A ihm die Belohnung ver-<br />

sprochen habe, während A es leugnet.<br />

Wenn A und B, nachdem die Leistung vollbracht, sich streiten<br />

<strong>über</strong> die Höhe der Belohnung, werden beide zum Schwur zugelassen.<br />

Wenn auf diese Weise Aussage gegen Aussage steht, wird die<br />

Vereinbarung als annuUirt angesehen und dem A auferlegt einen<br />

Durchschnittslohn an B zu zahlen.<br />

B darf nicht <strong>das</strong> gefundene Objekt dem A vorenthalten, wenn<br />

A etwa mit der Belohnung zurückhält, denn erst nach ausgeführter<br />

Uebergabe hat B <strong>das</strong> Anrecht auf die Belohnung. B darf dem A<br />

<strong>das</strong> gefundene Objekt auch nicht aus dem Grunde vorenthalten,<br />

weil er die von ihm gemachten Auslagen von A zurückerstattet<br />

haben will. Wegen seiner Auslagen hat er nur dann ein Regress-<br />

recht gegen A, wenn er sie mit specieller Erlaubniss des A oder<br />

des Richters gemacht hat. Ist er nicht im Stande sein Regress-<br />

recht sofort geltend zu machen, muss er sich die Thatsache, <strong>das</strong>s<br />

er die und die Auslagen gemacht hat, von Anderen bezeugen<br />

lassen und kann dann in der Folgezeit sein <strong>Recht</strong> geltend machen.<br />

Ohne solche Bezeugung verliert er sein Regressrecht.<br />

Wenn nicht eine einzige Person die Leistung vollbracht hat,<br />

sondern mehrere, theilen sie sich die Belohnung nach der Kopf-<br />

zahl, wenn sie gleichen Antheil an der Leistung hatten ; anderen<br />

Falls findet eine Vertheilung pro rata der Leistung statt.<br />

Nach vollbrachter Leistung ist A zur Zahlung der gansen Be-<br />

lohnung verpflichtet. Eine Aenderung der Belohnung darf er nur

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!