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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 2 Buch II. Freilassung Anmerkungen. I33<br />

also z. B. ein vermietheter Sklave, Dagegen kann der Herr ihn nicht<br />

freilassen, wenn der Sklave derartig belastet ist, <strong>das</strong>s sein Herr ihn<br />

nicht verkaufen kann, wie z. B. ein verpfändeter Sklave. Bei diesem<br />

ist indessen zu unterscheiden zwischen zwei Fällen: Ist der Pfand-<br />

geber wohlhabend, so<strong>das</strong>s er jeder Zeit den Sklaven auslösen kann,<br />

kann er seine verpfändeten Sklaven freilassen; ist er dagegen<br />

unbemittelt, so hat er nicht <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> dazu.<br />

Ein als Wakf oder Stiftung vergebener Sklave kann nie-<br />

mals freigelassen werden. Denn ein Wakf ist für alle Ewigkeit<br />

bestimmt; wenn daher z. B. eine Moschee einen ihr als Wakf <strong>über</strong>- 10<br />

gebenen Sklaven freiliesse, würde sie dadurch nicht allein die<br />

gegenwärtige, sondern auch die kommenden Generationen der Nutz-<br />

niesser schädigen.<br />

§ 2. Wird die Freilassung ausgesprochen durch einen eindaitigeti^)<br />

Ausdruck, so ist es wirkungslos, wenn der, der den Ausdruck ge-<br />

braucht hat, hinterher erklärt, <strong>das</strong>s er etwas anderes damit gemeint<br />

habe. Ist aber der gebrauchte Ausdruck ein mehrdeutiger, so kann<br />

die Freilassung hinterher angefochten werden, und die Entscheidung<br />

hängt ab von der Erklärung" des Herrn, was er mit jenem W^orte<br />

beabsichtigt habe^) 20<br />

Es ist einerlei, ob die Freilassung im Ernst oder Scherz aus-<br />

gesprochen wird.<br />

Für die Freilassung ist eine Erklärung des Sklaven, <strong>das</strong>s er<br />

seinerseits die Freilassung annimmt^ nicht erforderlich. Anders aus-<br />

gedrückt: die Freilassung eines Sklaven kann gegen seinen Willen<br />

und Protest erfolgen.<br />

Die Freilassung eines Sklaven erfolgt auch durch ein Geständniss<br />

seines Herrn, wenn dieser zu einer dritten Person spricht: ,,Du weisst,<br />

<strong>das</strong>s mein Sklave so und so frei ist."<br />

^) ^•o-.-o, Gegensatz:

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