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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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S 5 Buch VI. Strafrecht II. Anmerkungen. 821<br />

Herr da.s <strong>Recht</strong> die Bestrafung des Verleumders zu verlangen, nach<br />

anderer Ansicht seine freien natürlichen Erben, nach anderer der<br />

Landesfürst.<br />

Wenn ein Gestorbener der Unzucht bezichtigt wurde, haben<br />

seine Erben nicht <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> die gesetzliche Bestrafung des Ver-<br />

leumders zu verlangen.<br />

Der Ausdruck der Verleumdung kann ein dreifacher sein:<br />

1. eindeutig;')<br />

2. mehrdeutig;^)<br />

3. eine Anspielung, ein Ausdruck, der an und für sich nicht 10<br />

Unzucht bezeichnen, aber unter gewissen Umständen darauf be-<br />

zogen werden kann.<br />

Auf nr. 3 ist keine Rücksicht zu nehmen. Wenn derjenige,<br />

der einen mehrdeutigen Ausdruck gebraucht hat, erklärt, <strong>das</strong>s er<br />

nicht eine Bezichtigung wegen Unzucht gemeint habe, so muss er<br />

dies beschwören und ist frei von der gesetzliclien Strafe. Trotzdem<br />

kann er mit einer discretionären Strafe belegt werden, wenn er den<br />

Ausdruck gebraucht hat, um den Anderen zu verunglimpfen.<br />

Wenn der Verleumder Ascendent des Verleumdeten ist, so ist<br />

die gesetzliche Strafe ausgeschlossen. 20<br />

Zu den drei die Person des Verleumders betreffenden Be-<br />

dingungen sind noch drei weitere hinzuzufügen:<br />

1. er muss nach freiem Willen, ungezwungen gehandelt haben;<br />

2. er muss den Gesetzen des Islamischen Staates unterstehen<br />

3. er darf nicht mit specieller Erlaubniss des Verleumdeten die<br />

Verleumdung ausgesprochen haben.<br />

Es ist einerlei, ob der Verleumder frei oder unfrei. Muslim oder<br />

Nicht-Muslim ist.<br />

Die gesetzliche Strafe für Verleumdung kann auf ein Kind,<br />

einen Geisteskranken, den Ascendenten des Verleumdeten nicht An- 3°<br />

Wendung finden, wohl aber eine disci'etioiiäre Strafe wegen Beschä-<br />

digung, bei den beiden ersteren nur dann, wenn sie ein gewisses<br />

Unterscheidunssvermösen haben.<br />

=) 'd^)SS.

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