20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Durch den Commandit-Gesellschaftsvertrag') verpflichtet sich<br />

A, dem B ein Kapital zur Verfügung zu stellen, verpflichtet sich B,<br />

mit diesem Kapital Geschäfte zu machen, und bestimmen beide, <strong>das</strong>s<br />

der Gewinn zwischen ihnen getheilt werde. Die Gegenstände der<br />

Lehre von diesem Vertrage sind sechs<br />

a) der Besitzer des Kapitals, der Commanditar,<br />

b) der Gerent,<br />

c) <strong>das</strong> Kapital,<br />

d) die Geschäftsführung,<br />

e) der Gewinn, 'o<br />

i) die Form des Vertrages.<br />

Für den Commanditar und den Gereuten gelten dieselben Be-<br />

stimmungen wie für den Mandanten und den Mandatar (Kap. lO).<br />

Sowohl der Commanditar wie der Gerent kann je aus einer Mehr-<br />

heit von Personen bestehen. Wenn zwei Commanditäre vorhanden<br />

sind, von denen A 2CO Denare, B lOO Denare hergegeben hat, und<br />

sie dem Gerenten die Hälfte des Gewinnes zugestanden haben, so<br />

bekommt bei der Abrechnung nach Abzug der Hälfte des Ge-<br />

winnes für den Gerenten A 73 und B 7j von der anderen Gewinn-<br />

hälfte. Ferner kann ein Commanditar einen Commandit- Gesellschafts- -*5<br />

vertrag mit zwei Gerenten abschliessen und zwar so, <strong>das</strong>s diesen<br />

beiden entweder gleiche oder ungleiche Gewinnantheile zugesichert<br />

werden, wobei es irrelevant ist, ob zugleich bestimmt wird, <strong>das</strong>s die<br />

beiden Gerenten ein Regressrecht gegen einander haben oder nicht.<br />

') .-Yuch Lö^ o-enannt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!