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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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coS Buch IV. Kap. 14. Vorkaufsrecht. Anmerkungen. % 2<br />

kauft; durch den Verkauf des Antheils au/ Credit würde daher B<br />

geschädigt. Dies soll verhindert werden durch die Bestimmung, <strong>das</strong>s<br />

wenn B für die sofortige Reklamirung des Antheils optirt, er nicht<br />

verpflichtet ist, den hohen Creditpreis zu zahlen, sondern einen<br />

solchen Betrag, den der Käufer C zu bezahlen gehabt haben würde,<br />

wenn A Baarzahlung von ihm verlangt hätte.<br />

Wenn B von C den gekauften Antheil zurückkauft, ihn aber<br />

nicht baar bezahlen kann, sondern gegen <strong>das</strong> Versprechen späterer<br />

Zahlung erwirbt, so kann er <strong>das</strong> Objekt sofort an sich nehmen,<br />

muss aber unter allen Umständen den creditirten Preis zahlen. 10<br />

Wenn er dagegen <strong>das</strong> Objekt nicht sofort an sich nimmt, erlischt<br />

sein Vorkaufsrecht.<br />

In der Geltendmachung des Rückkaufsrechtes ist zweierlei zu<br />

unterscheiden, die Vereinbarung, der Vertrag mit dem Käufer C<br />

wegen des Rückkaufes, und die Besitzergreifung') des zurückgekauften<br />

Objektes durch den Inhaber des Vorkaufsrechts. Letztere braucht<br />

nicht unmittelbar auf erstere zu folgen, sondern kann durch \^er-<br />

einbarung auf einen späteren Termin verschoben werden.<br />

Wenn B keine Nachricht davon erhält, <strong>das</strong>s sein Mitbesitzer<br />

A seinen Antheil verkauft hat, bleibt sein (des B) Vorkaufsrecht 20<br />

intakt, selbst wenn Jahre dar<strong>über</strong> vergehen.<br />

Der Inhaber des Vorkaufsrechts soll, sobald er erfährt, <strong>das</strong>s<br />

sein Mitbesitzer seinen Antheil verkauft hat, sich beeilen sein <strong>Recht</strong><br />

geltend zu machen. Wenn er sich beeilt, braucht er es sich nicht von<br />

Anderen bezeugen zu lassen, <strong>das</strong>s er seinen Anspruch sofort er-<br />

hoben hat. Wenn er aber z. B. mitten im Gebete oder im Bade<br />

ist, darf er in Ruhe sein Geschäft vollenden. Er braucht nicht zu<br />

laufen, zu stürzen und kann sich ruhig für den Ausgang ankleiden.<br />

Erfährt er die Nachricht in der Nacht, so kann er warten bis zum<br />

Morgen; wenn er aber ein mächtiger Mann ist, der sich in der 3°<br />

Nacht schützen kann, oder wenn es in den Nächten des Ramadan<br />

ist, muss er sofort in der Nacht sein <strong>Recht</strong> fordern. Wenn er da-<br />

gegen, nachdem er die Nachricht erhalten, sich in einer Weise be-<br />

nimmt, welche nach der Sitte des Landes als eine absichtliche<br />

und ausserdem noch der Preis für <strong>das</strong> Hinausschieben der Zahlung.<br />

Wörtlich <strong>über</strong>setzt: „Dem Termin entspricht ein Bruchtheil des Preises."

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