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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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A^A Buch IV, Kap. lo. Mandat. Anmerkungen. % 4<br />

§ 4. Vom Mandat betreffend Verkauf oder Kauf. Die folgenden<br />

Bestimmungen betreffend <strong>das</strong> Verkaufsmandat gelten sensu inverso<br />

auch von dem Kaufsmandat. Wenn der Mandatar bei dem Verkauf<br />

einer Sache gegen die Bestimmungen dieses ^ verstösst, ist der Ver-<br />

kauf ungültig. Is/ <strong>das</strong> Objekt noch vorhanden, kann der Verkäufer<br />

es von dem Käufer zurückfordern und dann ohne neue Vollmacht<br />

es zum zweiten Mal verkaufen ; ist <strong>das</strong> Objekt tiicht viehr vorhajiden<br />

(d. h. existirt es in der Hand des Käufers nicht mehr), so hat der<br />

Mandant ein Anrecht auf Ersatz seines Werthes und kann dies<br />

<strong>Recht</strong> geltend machen je nach Belieben gegen seinen Mandatar 10<br />

oder gegen den Käufer. Zwingt er den Mandatar, ihm den Ersatz zu<br />

leisten, so kann der Mandatar sich schadlos machen durch den Käufer.<br />

Ein Verkaufsmandat kann ganz allgemein gehalten sein, — für<br />

dies gelten die Bestimmungen dieses § — , oder es ist verklausulirt.<br />

Der Mandant kann den Preis bestimmen, gegen den <strong>das</strong> Objekt<br />

verkauft werden soll; er kann auch bestimmen, <strong>das</strong>s es auf Credit<br />

verkauft werden soll. Wenn er den Termin, zu dem der Preis ge-<br />

zahlt werden soll, nicht fixirt, so bestimmt der Mandatar einen der<br />

im lokalen Gebrauch üblichen Termine, oder wenn ein solcher Ge-<br />

brauch nicht vorhanden, bestimmt er den Termin so. wie es für 2c<br />

seinen Mandanten <strong>das</strong> vortheilhafteste ist, muss aber sich dies von<br />

Zeugen bezeugen lassen.<br />

Wenn der Mandant den Termin der Preiszahlung festsetzt, hat<br />

der Mandatar ihn innezuhalten. Wenn er aber in Abweichung von<br />

dieser Bestimmung gegen Baar verkauft oder mit einem kürzeren<br />

Zahlungstermin, als der INIandant angesetzt hatte, z. B. mit dem<br />

Termin nach i Monat, während der Mandant die Zeit 2 Monate<br />

nach dem Verkaufscontrakt als Termin bestimmt hatte, so ist ein<br />

solcher Verkauf gültig, sofern nicht der Mandant ein Veto einlegt,<br />

ihm nicht ein Schaden daraus erwächst, wie z. B. eine Herab- 3<<br />

drückung des Preises') oder eine Verlängerung der Zeit, während<br />

der er <strong>das</strong> Objekt zu unterhalten und aufzubewahren hat^j und sofern<br />

*) Wer etwas verkaufen will, rechnet vielleicht darauf, <strong>das</strong>s er<br />

nach ziuei Monaten einen höheren Preis erzielen wird, als nach eitiem<br />

Monat.<br />

') Wer am i. Februar Weizen verkauft gegen einen zum i. April<br />

zu zahlenden Preis in Gestalt eines Pferdes, wird geschädigt, wenn

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