20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A hat eine Schuld gegen B und eine Forderung gegen C.<br />

Er bezahlt seine Schuld gegen B dadurch, <strong>das</strong>s er ihm seine<br />

Forderung gegen C cedirt.<br />

Die Elemente der Cession sind sechs:<br />

1. der Cedirende (A);<br />

2. derjenige, der die Cession annimmt (B), der Gläubiger des A;<br />

3. der Cessionar (C), der- Schuldner des A, auf den A seine<br />

Verpflichtung gegen B <strong>über</strong>trägt;<br />

4. 5. zwei Schulden, eine, welche A dem B, und eine zweite,<br />

die C dem A zu zahlen hat. 10<br />

6. der Vertrag.<br />

Wenn zwei Personen einen Cessions- Vertrag mit einander ge-<br />

schlossen haben, können sie ihn nicht annuUiren, denn wer die<br />

Cession annimmt, wird angesehen wie Jemand, der die Zahlung<br />

seiner Schuld in Empfang genommen hat.<br />

Eine Cession muss angenommen werden z. B. von dem Vormund<br />

eines Kindes, wenn es keine andere Möglichkeit giebt, eine<br />

dem Kinde zustehende Forderung bezahlt zu bekommen.<br />

§ I. Die Bedingungen i. und 2. sind zu vereinigen und be-<br />

zeichnen, was bei jedem Vertrage erforderlich ist, <strong>das</strong> Angebot 20<br />

(des Cedirenden) und die Annahme (seines Gläubigers) \<br />

Die Formulirung der Bedingung i. ist ungeschickt. Der<br />

Schuldner kann seine Schuld bezahlen, wie er will, durch eine<br />

Cession oder auf andere Weise. Will man aber die Worte so<br />

deuten, <strong>das</strong>s der Cedirende nur mit eigenem Einverständniss. d. h.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!