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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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•j82 IJuch I\'. Kap. 6. Cession. Anmerkungen. S i<br />

Es ist nicht gestattet, in einem Cessions- Vertrage eine Sicher-<br />

stelliing der cedirten Schuld durch ein Pfand oder einen Bürgen zu<br />

vereinbaren. Wenn A dein B seine Schuld durch die Cession<br />

einer Forderung an C bezahlt, hat B nicht <strong>das</strong> <strong>Recht</strong>, für die Zah-<br />

lung des C eine Sicherheit in Gestalt eines Pfandes oder eines<br />

Bürgen zu verlangen.<br />

Ferner ist es nicht gestattet, in einem Cessions-Vertrage eine<br />

optio manente consessu oder eine optio e contractu zu vereinbaren.<br />

Denn <strong>das</strong> Cessions-Geschäft hat nicht den Charakter eines Verkaufs<br />

und Kaufs, sondern den einer Gefälligkeit von Seiten des Gläubigers lo<br />

B gegen seinen Schuldner A.<br />

Wenn Jemand eine Schuld cedirt, an der ein Pfand haftet,<br />

d. h. zu deren Sicherheit er dem Gläubiger ein Pfand gegeben, so<br />

erlischt mit der Cession die Verpfändung. Wenn A von seinem<br />

Schuldner C zur Sicherstellung der Schuld ein Pfand erhalten hat<br />

und darauf durch Cession auf ihn seine Schuld gegen B bezahlt,<br />

so hat A dem C <strong>das</strong> Pfand zurückzugeben, denn wenn A seine<br />

Forderung gegen C cedirt, ist es als hätte er seine Schuld zurück-<br />

bezahlt erhalten.<br />

Ebenfalls erlischt eine an einer Schuld haftende Bürgschaft 20<br />

mit der Cession.<br />

Ob eine z. B. mündlich contrahirte Schuld durch Zeugen sicher-<br />

gestellt ist oder nicht, ist für die Cession gleichgültig. Man kann<br />

also eine durch Zeugen sichergestellte Schuld bezahlen durch die<br />

Cession einer Forderung, die nicht durch Zeugen sichergestellt ist,<br />

und umgekehrt.<br />

Was von der cedirten Schuld gesagt ist, gilt ebenfalls von der<br />

Schuld, die durch die Cession bezahlt wird, d. h. die an der Schuld<br />

haftende Verpfändung oder Bürgschaft erlischt mit der Cession.<br />

Wenn A seinem Gläubiger B zur Sicherstellung der Schuld ein 30<br />

Pfand gegeben hat und darauf ihm die Schuld durch die Cession<br />

einer Forderung an C bezahlt, so hat B dem A <strong>das</strong> Pfand zurück-<br />

zugeben.<br />

Eine Schuld kann zum Zwecke der Cession getheilt werden.<br />

Wenn A dem B 5 Denare schuldet, während er bei C ein Gut-<br />

haben von 10 Denaren hat, kann er den B bezahlen durch<br />

Cession von 5 Denaren seiner P'orderung gegen C. Und umge-

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