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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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S 26 Buch I. Eherecht. Anmerkungen. 6?<br />

SO gelangt trotz der veränderten Lage dennoch die Scheidung zur<br />

Ansführung.<br />

Ueber den entgegengesetzten Fall s. S, 61, 21.<br />

§ 36. Es giebt zwei Arten der Ehescheidung:<br />

a) eine redintegrirbare'), und<br />

b) eine definitive^)<br />

Die Scheidung a) kann jeden Augenblick rückgängig gemacht<br />

werden. Der Mann reklamirt die Frau und sie hat zu gehorchen,<br />

sei sie frei oder unfrei, wenn die Reklamation vor Ablauf ihrer Warte-<br />

zeit erfolgt. 10<br />

Der freie Mann kann sich dreimal von derselben Frau scheiden,<br />

und zweimal d. h. nach der ersten und nach der zweiten Scheidung<br />

die Frau reklamiren. Will er nach der dritten Scheidung die Frau<br />

dennoch wieder lieirathen, so treten die Bestimmungen von ^ 37<br />

in Kraft.<br />

Der Sklave hat nur zwei Scheidungsmögliclikeiten.<br />

Die Stellung der reklamirbaren Frau ^) ist eine merkwürdige, inso-<br />

fern sie in mehreren Punkten an den <strong>Recht</strong>en und Pflichten der (nicht<br />

geschiedenen) Frau Theil nimmt.<br />

Wenn ein Mann, der mit einer Sklavin verheirathet ist, noch eine 20<br />

Ehe mit einer freien Frau eingeht und nun sich von der Sklavin<br />

scheidet, so würde er nach ^ 3 nicht <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> haben eine weitere<br />

Ehe mit einer Sklavin einzugehen, dagegen hat er <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> seine<br />

geschiedene unfreie Frau zu reklamiren. Denn die aus der Re-<br />

klamation hervorgehende Ehe gilt nicht als eine neue Ehe, sondern<br />

als die Fortsetzung einer früheren, als eine Fortsetzungs-Ehe, s.<br />

Baguri II, 156, 14. 15.<br />

Reklamirbar ist eine Frau,<br />

a) die von ihrem Manne geschieden, aber noch, nicht dreimal<br />

von ihm geschieden ist; 30<br />

b) welcher ihr Mann vor der Scheidung beigewohnt hat.<br />

Die Scheidung von der F'rau 7^0?- der Cohabitation ist eine de-<br />

finitive, nicht eine redintegrirbare.<br />

c) die nicht dadurch von ihrem Manne geschieden ist, <strong>das</strong>s sie<br />

3) ,ijLsȀ.^\

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