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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 35<br />

'<br />

Buch I. Eherecht. Anmerkungen. 5l<br />

,,0 geschiedene, wenn Gott will.'").<br />

Im Allgemeinen ist es rechtsunwirksam, wenn man <strong>das</strong> Eintreten<br />

einer Sache abJiängig inacJit von dem Willen Gottes, da man nicht<br />

weiss, was Gott will und wann Gott will. Wenn aber der Satz ,,wenn<br />

Gott will" nur deshalb ausgesprochen wird, weil der Sprechende Gottes<br />

Segen dadurch zu erlangen wünscht, oder ihn gedankenlos ausspricht,<br />

weil der Muslim ihn gar so oft im Munde fühit, dann hat er auf den<br />

Satz, dem er beigefügt wird, keine athetirende Kraft.<br />

Ferner soll, wenn ein Zweifel <strong>über</strong> die <strong>Recht</strong>mässigkeit oder<br />

Tragweite eines Ausdruckes der Ehescheidung besteht, derjenigen lo<br />

Interpretation der Vorzug gegeben werden, welche ein Fortbestehen<br />

der Ehe ermöglicht. Wenn ein Mann zu seiner Frau spricht: ,,Wenn<br />

du einen Mann anredest, bist du geschieden" und sie ihren Vater<br />

oder einen ihrer Verwandten anredet, so ist sie geschieden. Wenn<br />

aber der Mann erklärt, <strong>das</strong>s er ihr nur <strong>das</strong> Sprechen mit Fremden<br />

habe verbieten wollen, so braucht die Scheidung nicht Statt zu finden.<br />

§ 35. Es ist bereits oben S, 53 davon die Rede gewesen, wer<br />

eine rechtsgültige Ehescheidung aussprechen kann und wer nicht.<br />

Die betreffende Person muss vor dem <strong>Recht</strong> voll verantwortlich sein<br />

und nach freiem Willen handeln. 20<br />

Wenn ein Knabe erklärt nach erlangter Volljährigkeit, ein W'ahn-<br />

sinniger erklärt nach wiedererlangter Gesundheit sich von seiner Frau<br />

scheiden zu wollen, ist eine solche Erklärung rechtsunwirksam. Vgl.<br />

<strong>das</strong> entgegengesetzte S. 62 Z. 3 1 ff.<br />

Einem Wahnsinnigen ist derjenige gleich zu achten, der mit solchen<br />

Kopfschmerzen behaftet ist, <strong>das</strong>s sie seinen Verstand trüben-), sowie<br />

derjenige, der in Folge eines konstitutionellen Gehirnleidens nicht die<br />

volle. Denkkraft hat 3).<br />

Eine im Schlaf ausgesprochene Erklärung kann auch nicht durch<br />

eine nachträgliche im Zustande des Wachens ausgesprochene Be- 30<br />

stätigung <strong>Recht</strong>sgiltigkeit erlangen.<br />

Der Zwang kann ein doppelter sein, ein gesetzmässiger und ein<br />

gesetzwidriger.<br />

Eine durch gesetzmässigen Zwang erfolgte Ehescheidung ist<br />

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