20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 25 Buch V. Richter und Gerichtsverfahren. Anmerkungen. 747<br />

wissermaassen aus zwei Handlungen zusammen, und jede einzelne<br />

muss von je zwei Zeugen bezeugt werden.<br />

Wenn bei der Verhandlung <strong>über</strong> die Frage, ob ein Zeuge un-<br />

bescholten sei oder nicht, zwei Personen bezeugen, <strong>das</strong>s er nicht<br />

unbescholten sei, da er Unzucht begangen habe, so kann zwar auf<br />

Grund dieses Zeugnisses der betreffende nicht wegen Unzucht ver-<br />

urtheilt werden, wohl aber hat <strong>das</strong> Zeugniss die folgende doppelte<br />

Wirkung: Der Beschuldigte wird anrüchig ein Uebelthäter ') im<br />

Sinne der Religion zu sein (und kann sich von diesem Makel nur durch<br />

die vorgeschriebene Busse^j reinigen), und seine beiden Ankläger lo<br />

gelten nicht als Verleumder, d. h. sie verfallen nicht der vom Straf-<br />

gesetz (Buch VI, II. § 6— 8) für Verleumdung angedrohten Strafe.<br />

Was von Unzucht und Ehebruch gilt, gilt auch von ander-<br />

weitigen geschlechtlichen Vergehen widernatürlicher Art, die nach<br />

dem Ermessen des Pachters (nicht mit einer im Gesetz bestimmten<br />

Strafe) bestraft werden. Bei einer Verhandlung wegen Beiwohnung<br />

aus Versehen ist zu unterscheiden: Wenn der Kläger Geld oder<br />

Gut erlangen will, da derjenige, der eine solche Beiwohnung begeht,<br />

dem Weibe die Ehegabe schuldet, so wird der Thatbestand gemäss<br />

den Bestimmungen von § 24 b) festgestellt; wenn aber Jemand, um 20<br />

sich Gottes Lohn zu verdienen, als Zeuge auftritt, ist der Thatbe-<br />

stand durch <strong>das</strong> Zeugniss zweier Männer festzustellen (gemäss S -5<br />

b). Handelt es sich dagegen allgemein um eine Anklage auf coha-<br />

bitatio per errorem, so ist <strong>das</strong> Zeugniss von vier Männern er-<br />

forderlich.<br />

Wenn erwiesen wird, <strong>das</strong>s die Zeugen der Unzucht absichtlich<br />

aus irgend einem unlautern Motiv der Handlung beigewohnt haben,<br />

ist ihr Zeugniss vor Gericht null und nichtig und sie werden da-<br />

durch anrüchig^).<br />

Wenn in einer Gerichtsverhandlung ein Gcständniss betreffend 30<br />

Unzucht oder Ehebruch festgestellt werden soll, hat dies durch<br />

<strong>das</strong> Zeugniss zweier Männer zu geschehen (gemäss § 24 a).<br />

Ad b) Die sämmtlichen im Strafgesetz (Buch VI, IL) ange-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!