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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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146 Buch II. Freilassung. Anmerkungen. S ^^<br />

Beispiel zu c:<br />

,,Wenn du <strong>das</strong> Haus betrittst vor meinem Tode, bist du frei.''<br />

Wenn in diesem Fall der Sklave <strong>das</strong> Haus nicht vor dem Tode<br />

seines Herrn betreten hat, bleibt er Sklave.<br />

Gültig ist auch die Formel: „Wenn du willst, bist du frei nach<br />

meinem Tode."<br />

Zu unterscheiden von dem Tedbir sind folgende Formen der<br />

Freilassung<br />

i) Der Herr spricht zu seinem Sklaven: ,,Wenn du mit meinem<br />

Tode <strong>das</strong> Haus betrittst, bist du frei." 10<br />

2) Zwei Compagnons sprechen zu ihrem Sklaven: ,,Wenn wir<br />

sterben, bist du frei,"<br />

3) Der Herr spricht zu seinem Sklaven: ,,Wenn ich sterbe und<br />

du dann <strong>das</strong> Haus betrittst, bist du frei."<br />

Alle drei Fälle sind nicht als Tedbir anzusehen, sondern als<br />

eine von einer Bedingung abhängig gemachte Freilassung';.<br />

Die Lehre vom Tedbir hat drei Elemente:<br />

i) die Lehre vom Freilasser,<br />

2) die Lehre vom servus orcinus,<br />

3) die Lehre von der Form der Freilassung. 20<br />

Der Freilasser eines servus orcinus muss nach eigener freier<br />

Wahl handeln, nicht unter dem Einfluss eines gesetzwidrigen Zwanges.<br />

Er darf nicJit sein<br />

ein Kind,<br />

ein Wahnsinniger,<br />

ein Apostat;<br />

er darf sein ein unter Curatel stehender Verschwender oder<br />

Bankrotter,<br />

ein Theil-Sklave,<br />

ein Betrunkener, 30<br />

ein Nicht-Muslim,<br />

der Angehörige eines fremden nicht muslimischen Staates.<br />

Wenn der Apostat vor seinem Tode zum Islam zuriickkehrt,<br />

besteht seine Freilassung in Kraft; wenn er dagegen ungläubig stirbt,<br />

ist seine Freilassung null und nichtig.<br />

"

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