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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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jo8 Buch I. Eherecht. Anmerkungen. % 60—61<br />

Der Ehemann kann seiner Frau den Dienstboten engagiren,<br />

die Frau kann sich ihn mit Erlaubniss ihres Mannes engagiren.<br />

Die Pflicht einen Dienstboten zu stellen schliesst in sich die<br />

Pflicht auch den für den Dienstboten erforderlichen Unterhalt zu<br />

liefern, und zwar hat der Reiche 1V3 Mudd Getreidekorn, der Arme<br />

und Mittelbegüterte i Mudd täglich zu liefern, ausserdem Zukost,<br />

Kleidung, Schuhe und Bettzeug.<br />

Die Kosten für Arzt, Bader und Apotheke gehören nicht zu<br />

dem Unterhalt der Frau, auch nicht eine aussergewöhnliche Er-<br />

nährung während des Wochenbetts. Diese Kosten muss sie aus ihrer 10<br />

Ehegabe bestreiten, dagegen hat sie ein Anrecht auf die Kosten<br />

für die in loco übliche Zahl monatlicher Bäder sowie auf <strong>das</strong>, was<br />

sie während ihrer Schwangerschaft zu essen wünscht.<br />

§ 6r. Das Unvermögen des Ehemannes, seiner Frau den<br />

gesetzmässigen Unterhalt zu gewähren, berechtigt dieselbe die Annul-<br />

lirung der Ehe vor dem Richter zu verlangen — unter folgenden<br />

Bedingungen:<br />

I. Es genügt nicht, <strong>das</strong>s der Ehemann sic/i iveigert seine Frau<br />

zu unterhalten, sofern er dazu im Stande ist. (In diesem Fall kann<br />

sie die Hülfe des Richters anrufen, und dieser zwingt ihn zur Er- 20<br />

füllung seiner Pflichten.) Der Mann muss thatsächlich der Mittel<br />

entbehren, die für den Unterhalt der Frau erforderlich sind.<br />

Wenn der Ehemann verreist ohne für den Unterhalt seiner Frau<br />

während seiner Abwesenheit zu sorgen, giebt dies noch nicht der<br />

Frau <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> auf Annullirung der Ehe. Sie kann sich an den<br />

Richter wenden, und dieser beschafft ihren Unterhalt zu Lasten des<br />

Ehemannes.<br />

Wenn der Ehemann gegenwärtig ist, nicht aber sein Besitz,<br />

letzterer vielmehr zzvei Tagereisen ^) entfernt ist, kann die Frau die<br />

sofortige Annullirung der Ehe verlangen und braucht nicht zu 30<br />

warten, bis der Ehemann <strong>das</strong> nöthige herbeigeschafft hat, um ihr<br />

den Unterhalt zu gewähren.<br />

^) Der Muslim darf sich auf Reisen gewisse Vereinfachungen,<br />

Kürzungen seiner täglichen Gebetspflichten erlauben, wenn er<br />

wenigstens 16 Farsakh von seinem Wohnort entfernt ist. Diese Ent-<br />

fernung heisst ij^)--

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