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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ I Buch IV, Kap. 6. Cession. Anmerkungen. 383<br />

kehrt, wenn A dem B 10 Denare schuldet, während er bei C ein<br />

Guthaben von 5 Denaren hat, kann er dem B einen Theil der<br />

Schuld durch die Cession seiner Forderung gegen C bezahlen.<br />

Zu den im Text aufgeführten vier Bedingungen sind noch zwei<br />

weitere hinzuzufügen<br />

5. Beide Contrahenten müssen eine genaue Kenntniss haben<br />

sowohl von der Schuld, die cedirt, wie von der Schuld, die durch<br />

die Cession bezahlt wird, ähnlich wie die Contrahenten eines Prä-<br />

numerationskaufes eine genaue Kenntniss von dem Objekte ihres<br />

Vertrages haben müssen, <strong>das</strong> hier wie dort eine Schuld, d. h. ab- 10<br />

wesender, ausstehender Besitz ist.<br />

6. Das Objekt der Cession muss ein solches sein, für <strong>das</strong> es<br />

erlaubt ist, ein Aequivalent zu geben und zu nehmen. Wenn da-<br />

her ein Objekt durch Pränumerations-Vertrag verkauft ist, kann<br />

weder die verkaufte Waare noch der gezahlte Preis, solange der<br />

Käufer noch nicht Besitz von der gekauften Waare ergriffen hat^<br />

<strong>das</strong> Objekt einer Cession sein. Ferner kann nicht eine an den<br />

Staat oder die Gemeinde zu zahlende Steuer durch die Cession<br />

einer Schuld bezahlt werden.<br />

Durch die Cession erlischt die Verpflichtung des Cedirenden 20<br />

A gegen seinen Gläubiger B und die Verpflichtung des C gegen<br />

seinen Gläubiger C. Der Anspruch, den B bis dahin gegen A hatte,<br />

wird umgewandelt in einen Anspruch des B gegen C. Wenn der<br />

neue Schuldner C seine Schuld an B nicht zahlen kann. z. B. wegen<br />

seines nach der Cession eingetretenen Bankrotts, oder nicht zahlen<br />

ivill, indem er die Schuld leugnet und diese Aussage durch einen<br />

Eid erhärtet, hat B kein Regressrecht gegen den Cedirenden A.<br />

B hat <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> zu verlangen, <strong>das</strong>s der Cedirende A schwört,<br />

es sei ihm nicht bekannt, <strong>das</strong>s der Cessionar seiner Schuld gegen<br />

ihn (A) ledig geworden sei. In dem Falle bleibt die Cession in 3°<br />

Kraft, und B hat kein Regressrecht gegen A. Wenn aber A sich<br />

weigert zu schwören, so beschwört B seine Forderung gegen A.<br />

Dadurch wird die Cession aufgehoben, und A hat dem B die<br />

Schuld zu zahlen.<br />

B hat aber auch in dem Fall kein Regressrecht gegen A,<br />

wenn C schon im Moment der Cession bankrott war, ohne <strong>das</strong>s B<br />

es wusste. Die Annahme der Cession hat für B gleichsam die

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