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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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c jf Buch IL Freilassung. Anmerkungen. 1^2<br />

i) Der Nutzen d. i. die Verwendung der betreffenden Fähig-<br />

keit im Interesse des herus contrahens muss sofort nach dem Con-<br />

trakt-Schluss beginnen. Es ist also nicht gestattet sie auf künftige<br />

Termine zu verlegen.<br />

2) Die sub i angegebene Leistung ist allein an und für sich<br />

als Aequivalent für eine manumissio contractualis nicht genügend,<br />

sondern sie muss verbunden sein mit einer zu einem bestimmten<br />

Termin fälligen Zahlung von Geld oder Geldes-Werth.<br />

Formel dieser manumissio contractualis: ,,Ich gewähre dir die<br />

m. c. , wenn du von jetzt ab einen Monat lang für mich arbeiten lo<br />

(oder mir Kleider nähen oder mir ein Haus bauen) und zu der und<br />

der Zeit so und so viel Geld zahlen willst."<br />

Wenn dagegen <strong>das</strong> Aequivalent ausschliesslich aus der Leistung<br />

oder Herstellung künftigen Besitzes besteht, so braucht die Thätig-<br />

keit des servus contrahens nicht sogleich nach dem Contrakt-Schluss<br />

zu beginnen und braucht auch nicht von einer Ratenzahlung der<br />

sub 2 angegebenen Art begleitet zu sein. Wenn also der Herr zu<br />

seinem Sklaven spricht: ,,Ich gewähre dir die m. c, wenn du zwei<br />

Häuser, <strong>das</strong> eine zu dem und dem Termin, <strong>das</strong> zweite zu dem und<br />

dem Termin, bauest (oder bauen lassest)", so kommt, wenn der 20<br />

Sklave diese Offerte annimmt, eine rechtsgültige manumissio con-<br />

tractualis zu Stande.<br />

Auf alle Fälle muss <strong>das</strong> Aequivalent bei dem Contrakt-Schluss<br />

genau bekannt sein, ebenso wie bei dem Pränumerations-Kauf') die<br />

zu dem vereinbarten Termin zu liefernde Waare. Vgl. Buch IV, Cap. 2.<br />

Wenn ein Herr drei Sklaven die contraktliche Freilassung<br />

gegen Zahlung einer Summe von lOOO Denaren in zwei Raten ge-<br />

währt, so wird der Preis <strong>über</strong> die drei Sklaven nach dem Werthe,<br />

den sie zur Zeit des Contrakt- Abschlusses repräsentiren, vertheilt.<br />

Wenn der eine ico, der zweite 200, der dritte 300 Denare werth 30<br />

ist, so zahlt der erste ^/ö, der zweite '/j' der dritte 7^ des Preises,<br />

jeder seinen Theil in zwei Raten. In dem Falle ist die Befreiung des<br />

einen Sklaven von der des anderen gänzlich unabhängig; wer seine<br />

Zahlungen zu den vorgeschriebenen Terminen leistet, wird frei; wer<br />

sie nicht leistet, bleibt Sklave.

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