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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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7g2 Buch VI. Strafrecht I. Anmerkungen. S i'<br />

Kopfes bis an den Knochen dringt, und nun jure talionis dem Atten-<br />

täter an der Hälfte seines viel kleineren Kopfes eine entsprechende<br />

Wunde geschnitten werden sollte , so würde die zu schneidende<br />

Wunde viel kleiner sein als die zu sühnende und damit <strong>das</strong><br />

Gesetz der Parität verletzt werden. Wenn aber der Thäter den<br />

ganzen Kopf seines Opfers bis auf die Knochen verwundet, so<br />

wird seinem ganzeji Kopf <strong>das</strong>selbe angethan, einerlei ob er grösser<br />

ist als jener oder nicht.<br />

Wenn der Bluträcher absichtlich mehr wegschneidet, als ihm<br />

zukommt, so unterliegt er dafür der talio, aber erst dann, wenn lo<br />

seine Wunde geheilt ist. Schneidet er aus Versehen mehr ab, als<br />

ihm zukommt, so hat er für <strong>das</strong> Plus eine Werthentschädigung zu<br />

zahlen.<br />

Wenn der Bluträcher zu viel wegschneidet und behauptet, es<br />

sei deshalb geschehen, weil der zu operirende nicht still gehalten<br />

habe, während der letztere <strong>das</strong> Gegentheil behauptet, so wird nach<br />

der vorherrschenden Ansicht die Aussage des Bluträchers als ver-<br />

bindlich angesehen.<br />

Wenn der Kopf des Attentäters behaart ist und derjenige des<br />

Verwundeten kahl, findet die talio nicht Statt, weil durch die Zer- 20<br />

Störung des Haares die Parität der beiden Verwundungen aufge-<br />

hoben würde.<br />

Es ist bei der talio für eine den Knochen verletzende Wunde<br />

einerlei, ob dickes oder nur dünnes Fleisch <strong>über</strong> dem Knochen sitzt.<br />

Es scheint, <strong>das</strong>s im Vorstehenden <strong>das</strong> Wort Kopf nur in dem<br />

Sinne: der oberste Theil des ScJiädels zu verstehen ist, also mit<br />

Ausschluss von Gesicht und Hinterkopf. Denn es wird ausdrück-<br />

lich bemerkt, <strong>das</strong>s eine auf den Knochen gehende Wunde jure<br />

talionis nur am Kopf, nicht im Gesicht und Hinterkopf ausgeführt<br />

werden darf, und <strong>das</strong>s wenn eine Wunde geschlagen ist, die sowohl 30<br />

am Kopf wie im Gesicht und am Hinterkopf den Knochen getroffen<br />

hat, die talio nur für die Kopf-Wunde auszuführen ist, während für<br />

den Theil der Wunde, der Gesicht oder Hinterkopf getroffen hat,<br />

der Verwundete sich mit einer Entschädigung zu begnügen hat.<br />

§ II. Das Sühnegeld ist ein Ersatz für <strong>das</strong> zerstörte Objekt,<br />

sei dies <strong>das</strong> Leben, ein Glied des Körpers oder ein Sinnesorgan.<br />

Tödtet ein Weib einen Mann, so ist, falls von der talio abgesehen

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