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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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q5 Buch I. Eherecht. Anmerkungen. S 57<br />

welche die Milch hergegeben hat, <strong>das</strong> Anrecht auf eine ganze Durch-<br />

schnitts-Ehegabe bekommt.<br />

Wenn die Tochter einer erivaclisenen Ehefrau (also die Tochter<br />

oder Stieftochter des Mannes) seiner Baby-Frau von ihrer Milch<br />

gibt, so ist die erwachsene Frau für ihn Tabu^), d. h ihre Ehe ist<br />

annuUirt und er kann sie nie wieder heirathen. Aber auch die Baby-<br />

Frau ist ihm dann Tabu, wenn er der erwachsenen Frau beigewohnt hat.<br />

Wenn ein Mann sich von seiner Baby-Frau scheidet und eine<br />

fremde Frau sie von ihrer Milch trinken lässt, so wird diese seine<br />

Schwiegermutter, die Mutter seiner Frau, und dadurch für ihn Tabu. lo<br />

Wenn die geschiedene Frau eines Mannes mit einem Knaben<br />

von weniger als zwei Jahren eine Ehe eingeht, und ihm ihre Milch<br />

zu trinken giebt, so ist sie für alle Zeit Tabu sowohl für den Mann,<br />

der sich von ihr geschieden hat, wie für den Baby-Mann.<br />

Wenn ein Mann seine Sklavin, die ihm ein Kind geboren, also<br />

eine Muttersklavin, mit seinem Baby-Sklaven verheirathet, und sie<br />

ihrem Baby- Mann von der Milch zu trinken gibt, welche aus dem<br />

von ihrem Herrn verursachten Ehebett herstammt, so ist die Frau<br />

Tabu sowohl für ihren Baby-Mann wie für ihren Herrn.<br />

Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine unfreie, der er beigewohnt 20<br />

hat, und eine Baby-Frau, und die erstere der letzteren von ihrer<br />

Milch zu trinken gibt, sei es nun, <strong>das</strong>s die Milch aus einem Ehebett,<br />

<strong>das</strong> der Mann selbst verursacht hat, herstammt oder <strong>das</strong>s die Milch<br />

ausserehelichen Ursprungs ist, in diesem Fall sind beide Frauen für<br />

ihn Tabu.<br />

Wenn ein Mann eine erwachsene und eine Baby-Frau hat und<br />

die erstere säugt die letztere, so sind beide Ehen annuUirt. Die<br />

erwachsene ist ihm für immer Tabu, die Baby-Frau nur dann, wenn<br />

die Milch, die sie getrunken, von seiner Beiwohnung herstammte.<br />

Wenn dagegen die Milch aus einem Wochenbett stammte, <strong>das</strong> nicht 30<br />

von ihm verursacht war, so wird die Baby-Frau seine Stieftochter,<br />

und mit dieser darf er nach der Scheidung von der erwachsenen<br />

Frau eine neue Ehe eingehen. Vgl. § 11 nr. 11.<br />

Wenn ein Mann eine erwachsene und drei Baby-Frauen hat<br />

und die erstere die letzteren mit ihrer Milch säugt, so ist sie ihm für

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