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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ II — 12 Buch I. Eherecht. Anmerkungen. 51<br />

durch eine Cohabitation aus Versehen'} bewirkt worden sein. Bei<br />

Verlust derselben durch Krankheit oder einen unglücklichen Fall<br />

gilt die Person als Jungfer.<br />

§ II. 12. Zu den einzelnen Personen ist folgendes zu bemerken:^)<br />

2. Ein Mann darf seine natürliche Tochter heirathen, denn sie<br />

wird nicht als seine Blutsverwandte angesehen (und beerbt ihn nicht).<br />

Indessen eine solche Ehe gilt als widerwärtig. Umgekehrt darf eine<br />

Frau ihren natürlichen Sohn nicht heirathen, denn er ist ihr bluts-<br />

verwandt (und beerbt sie, wie sie ihn beerbt). Wenn Jemand sich<br />

durch Li'än (^ 41 —44) von seiner Frau trennt, die Vaterschaft 10<br />

ihrer Tochter leugnet, und dann trotzdem diese Tochter zu sich<br />

nimmt, gilt sie in allen Reciiten wie seine Tochter.<br />

3. Die Schwester sowohl germana und consanguinea wie uterina,<br />

4. 5. Ausser den Tanten von beiden Seiten auch die Tanten<br />

zweiten und dritten Grade?, also die Tanten (Schwestern der Mutter)<br />

der Mutter, ferner die Tanten (Vatersschwestern) des Vaters.<br />

6. 7. Den Töchtern von Bruder und Schwester (Nichten) stehen<br />

gleich die Töchter ihrer männlichen oder weiblichen Descendenz.<br />

8. 9. Hier werden nur zwei milchverwandte Personen genannt,<br />

weil im Koran (Sure 4, 27) nicht mehr angegeben sind, während 20<br />

thatsächlich dieselben sieben Verwandtschaftsgrade, welche in Folge<br />

von Blutsverwandtschaft einem Manne unheirathbar sind, auch in<br />

Folge von Milchverwandtschaft für ihn unheirathbar sind (s. § 12).<br />

Als Milchmutter gilt a) die Amme, b) die Amme der Amme oder<br />

des Mannes der letzteren, c) die Amme des Vaters des Säuglings<br />

oder seines Grossvaters, d) die Mutter der Amme, e) die Mutter des<br />

Mannes der Amme.<br />

9. Ein Kind, <strong>das</strong> an der Brust eines Weibes (nicht ihrer Mutter)<br />

getrunken hat, ist Milchbruder oder Milchschwester aller derjenigen<br />

Kinder, welche an derselben Brust getrunken haben oder noch 30<br />

*) «M^^^ ^'h<br />

^) In der Verwandtschaft sind zwei Grade zu unterscheiden:<br />

1. derjenige Grad, der die Ehe zwischen zwei mit einander<br />

verwandten Personen ausschliesst. Solche Verwandte heissen f;^'^.<br />

2. derjenige Grad, der zwischen zwei Verwandten die Ehe<br />

nicht ausschliesst. Solche Verwandte heissen «'-jjS^.

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