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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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^2 Buch I. Ehereclit. Anmerkungen. S 35<br />

gültig. Wenn ein Ehemann in Folge eines Schwures sich des Umgangs<br />

mit seiner Frau enthält und dabei beharrt, so kann nach S 3^ al. 3<br />

der Richter ihn zur Ehescheidung zwingen d. h. ex officio die Ehe<br />

für geschieden erklären und den Mann zur Erfüllung der aus der<br />

Scheidung hervorgehenden Ansprüche der Frau (^ 50, 51) zwingen.<br />

Gesetzmässig ist auch der Zwang, durch dessen Anwendung ein<br />

Apostat vom Islam zum Islam zurückgebracht wird.<br />

Eine durch gesetzwidrigen Zwang verursachte Scheidung ist un-<br />

gültig. Frage: Was ist Zwang? — Es ist zu unterscheiden zwischen<br />

dem Bedrohenden, der Drohung und dem Bedrohten. 10<br />

Der Bedrohende muss im Stande sein seine Drohung auszuführen.<br />

Die Drohung d. i. <strong>das</strong>jenige, was angedroht wird, muss etwas<br />

sofort (nicht etwa in Zukunft) eintretendes^) und zugleich etwas wider-<br />

rechtliches^) (etwas, zu dem der Drohende nicht berechtigt ist) sein.<br />

Das Angedrohte ist zu beurtheilen nach Stellung und Bildung des<br />

bedrohten, z B. Schläge, Einkerkerung, Vermögensvernichtung.<br />

DtxBcdro/ite muss der Ansicht sein, <strong>das</strong>s im Fall seiner Weigerung<br />

<strong>das</strong> Angedrohte eintritt; er muss unfähig sein sich dem Gedrohten<br />

durch Flucht oder Hülfe-Erbittung zu entziehen. Weitere Voraus-<br />

setzung ist, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Angedrohte nicht sei es auch nur zu einem kleinen 20<br />

Theil der Absicht des Bedrohten entspricht. Wenn der Bedrohte in<br />

der Ausführung desjenigen, wozu er gezwungen wird, durch irgend-<br />

welche Abweichung von dem ihm Befohlenen ein geringes Maass von<br />

freier Wahl an den Tag legt, wenn ihm z. B. befohlen wird seine<br />

Frau dreifach oder mit eindeutigen Worten oder mit Hinznfiigung<br />

einer Bedifignng zu scheiden und er scheidet sich von ihr respektive<br />

durch einfache Scheidung oder mit mehrdeutigen Worten oder durch<br />

eine bcdi)ig7üigslose Form der Scheidung, so wird angenommen, <strong>das</strong>s<br />

er nicht als ein unter Zwang handelnder anzusehen und <strong>das</strong>s seine<br />

Handlungen rechtskräftig sind. 30<br />

Wenn ein Mann im Zustande der vollen Verantwortungsfähigkeit<br />

erklärt sich von seiner Frau zu scheiden, wenn dies oder jenes eintritt,<br />

und diese Bedingung sich erfüllt, zu einer Zeit, wo der Mann nicht<br />

mehr verantwortungsfähig ^) ist, z. B. nachdem er wahnsinnig geworden,<br />

^) ^<br />

3)<br />

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