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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 3^ Buch I. Eherecht. Anmerkungen. 5q<br />

oder falls er den Schwur bricht, die Frau in ihre <strong>Recht</strong>e wieder ein-<br />

setzen und für den gebrochenen Schwur die vorgeschriebene Sühne<br />

leisten.<br />

Der Ausdruck kann entweder ein eindeutiger') oder ein mehr-<br />

deutiger^) sein. Der letztere hat im Streitfall die Folge, <strong>das</strong>s die<br />

Absicht nachgewiesen werden muss.<br />

Der Schwörende kann bei Gott oder Gottes Eigenschaften<br />

schwören. Er kann aber auch von etu^as anderem seine Aussage<br />

abhängig machen, z. B. ,,Wenn ich dir beiwohne, bist du geschieden"^)<br />

oder ,,Wenn ich dir beiwohne, ist mein Sklave frei."'') Wenn der lo<br />

so Schwörende auf irgendeine Weise den Besitz des betreffenden<br />

Sklaven verliert, ist der Abstinenz-Schwur null und nichtig.<br />

Wenn der Ehemann seiner Frau nicht beiwohnt, wozu er <strong>das</strong><br />

<strong>Recht</strong> hat, so bleibt der Frau immerhin die Hoffnung, <strong>das</strong>s er eines<br />

Tages sein Benehmen gegen sie ändern werde. Wenn er aber schwört<br />

ihr nicht beiwohnen zu wollen, so ist ihr diese Hoffnung genommen<br />

Bis zu vier Monaten ist die Frau gehalten <strong>das</strong> Benehmen des Mannes<br />

zu ertragen. Dauert es länger, so kann sie ihr <strong>Recht</strong> von dem Manne<br />

ev. vor dem Richter fordern. Sie kann ihr <strong>Recht</strong> indessen auch sofort<br />

nach dem Schwur des Mannes fordern, wenn der Schwur ausdrücklich 20<br />

besagt, <strong>das</strong>s der Mann länger als vier Monate ihr nicht beiwohnen will.<br />

Wenn die Frau behauptet, <strong>das</strong>s der Mann gegen sie den Abstinenz-<br />

Schwur gethan, er es aber leugnet, so wird ihm der Eid aufgetragen<br />

ebenfalls wenn sie behauptet, <strong>das</strong>s er in Folge seines Schwures seit<br />

mehr als vier Monaten ihr nicht beigewohnt habe, während er behauptet,<br />

<strong>das</strong>s dieser Zeitraum kürzer sei.<br />

Wenn der Ehemann einen Abstinenz-Schwur gethan, ist er ver-<br />

pflichtet der Frau einen Termin von längstens vier Monaten zur de-<br />

2j er^j-^bl Y _ cXä^I^I Y — eX5L...^l Y c^\c<br />

Andere Formeln:<br />

oder ^3-0, ^^, i^^i-, «Js^-s^-o oder ähnliches.

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