20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ I. Leihobjekt kann alles <strong>das</strong>jenige sein, was bei Fort-<br />

dauer seiner Substanz einen Nutzen gewährt, sofern dieser<br />

Nutzen eine Function, nicht eine Substanz ist.<br />

§ 2. Das Darlehn darf zeitlich begrenzt oder un-<br />

begrenzt sein.<br />

§ 3. Der Leihnehmer haftet für <strong>das</strong> Darlehn und<br />

zwar für denjenigen Werth, den es am Tage des Zugrunde-<br />

Qfehens hatte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!