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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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^O Buch I. Eherecht. Anmerkungen. % 19<br />

beigewohnt hat. Ist aber der Unterricht zu Ende gediehen, so<br />

kann der Mann seinerseits die Hälfte des Lehrgeldes fordern, falls<br />

er sich vor der Beiwohnung von ihr scheidet.<br />

Ueber <strong>das</strong> Sehen einer Frau zum Zweck ihres Unterrichts s.<br />

Anmerkungen zu § 4 und Baguri II, 127, 10— 15.<br />

§ 19. Ergänzung: Findet die Scheidung Statt nach der Beiwohnung,<br />

^) so hat die Frau den Anspruch auf die ganze Ehegabe;<br />

gleichfalls, wenn sie oder der Ehemann nach Abschluss des Ehe-<br />

vertrages stirbt, einerlei ob vor oder nach der Beiwohnung; ferner<br />

wenn der Ehemann oder ein Fremder die Frau (eine freie Frau) 10<br />

tödtet. Tödtet aber die freie Frau ihren Ehemann vor der Beiwohnung,<br />

so entfällt ihr Anspruch auf Ehegabe.<br />

Wenn dagegen die unfreie Ehefrau sich tödtet oder ihr Herr<br />

sie tödtet, wenn sie ihren Ehemann tödtet oder ihr Herr ihren<br />

Ehemann tödtet, entfällt ihr <strong>Recht</strong> auf eine Ehegabe. Dies ihr<br />

<strong>Recht</strong> bleibt aber in Kraft, wenn ihr Mann oder ein Fremder sie<br />

tödtet. Wenn ihr Mann und ihr Herr gemeinsam sie tödten, entfällt<br />

ihr <strong>Recht</strong> auf Ehegabe, In allen diesen Fällen findet natürlich<br />

die strafrechtliche Ahndung statt.<br />

Die Ehescheidung vor der Cohabitation, in Folge deren der 20<br />

Mann die eine Hälfte der Ehegabe verliert, kann z. B. auf solche Weise<br />

veranlasst sein, <strong>das</strong>s er der Frau die Scheidung zur Verfügung stellte<br />

oder <strong>das</strong>s er sie von irgendwelchem Benehmen der Frau abhängig<br />

machte, einerlei ob die Scheidung definitiv oder redintegrirbar ist.<br />

In letzterem Fall hat die Scheidung nur dann den in diesem ^<br />

angegebenen Effekt, wenn die Frau ihre Wartezeit vollendet hat.<br />

Jede Scheidung i'(?r der Cohabitation ist definitiv. Wenn trotzdem<br />

in diesem Zusammenhang von einer redintegrirbaren Scheidung die<br />

Rede ist, so bezieht sich <strong>das</strong> auf folgenden Fall: Wenn eine Frau<br />

sich des sperma ihres Mannes oder er ihr <strong>das</strong>selbe auf künstliche 30<br />

Weise einführt, aber eine Cohabitation nicht stattfindet, so ist eine<br />

nun eintretende Scheidung nicht definitiv, wie man erwarten sollte,<br />

sondern redintegrirbar, die Frau muss ihre Wartezeit halten, und<br />

während derselben von dem Manne unterhalten werden. Erst nach<br />

^) Ein blosses Alleinsein des Mannes mit der Frau hat nicht<br />

dieselbe Folge wie die vollzogene Beiwohnung.

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