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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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g 28 Buch I. Eherecht. Anmerkungen. Cj<br />

Dadurch werden natürlich die <strong>Recht</strong>e des Embryos und des<br />

Kindes nicht berührt. Die Bestimmungen <strong>über</strong> die Wartezeit § 45— 5<br />

und <strong>über</strong> <strong>das</strong> Anrecht der Frau auf die Erziehung ihres Kindes ^ 62. 63<br />

behalten auch für die losgekaufte Frau ihre Kraft.<br />

Rücksichtlich der Verhandlung <strong>über</strong> Loskauf ist zu bemerken,<br />

<strong>das</strong>s im Allgemeinen die Regeln <strong>über</strong> Kauf und Verkauf hier An-<br />

wendung finden. Die zur Bezeichnung des Loskaufs gebrauchten<br />

Ausdrücke können eindeutig'') sein, in welchem Fall es irrelevant ist,<br />

ob der Verhandelnde beabsichtigt den Loskauf zu bezeichnen oder<br />

nicht; oder sie können viehrdcutig^) sein, in welchem Fall sie nur 10<br />

gültig sind, wenn constatirt wird, <strong>das</strong>s der Verhandelnde damit den<br />

Loskauf bezeichnen wollte.<br />

Als eindeutig gelten Ableitungen von den Stämmen ^Aa- III (sicli<br />

lossagen, losreissen) und i^lXs III (sich freikaufen), wenn die An-<br />

gabe des Aequivalents, <strong>das</strong> die Frau für ihre Freiheit bietet, damit<br />

verbunden ist; dagegen gelten sie als uieJirdeiitig, wenn sie ohne<br />

Angabe des Aequivalents gebraucht werden. Ihre Wirkung hängt<br />

ab von der nachträglichen Interpretation : War der Loskauf gemeint,<br />

so tritt er ein, sonst nicht. Vgl. auch Baguri II, 145, 23—25 zu § 29.<br />

Was die Bezeichnung des Aequivalents betrifft, so gilt 20<br />

folgende Regel:<br />

Wenn der die Verhandlung führende <strong>das</strong> Aequivalent in ein-<br />

deutigen Worten angieht, oder wenn er mit den Worten, die er<br />

gebraucht, eine Bezeichnung des Aequivalents beabsichtigt und die<br />

Frau <strong>das</strong> von ihm beabsichtigte annimmt, so tritt die definitive<br />

Trennung oder der Loskauf ein. Dagegen wenn die Frau <strong>das</strong> von<br />

dem Unterhändler beabsichtigte nicht annimmt, tritt der Loskauf<br />

dennoch ein, aber mit der Bedingung, <strong>das</strong>s sie dem Manne die Durch-<br />

schnitts-Ehegabe zahlt.<br />

We)in der Unterhändler <strong>das</strong> Aequivalent nicJit in eindeutigen 30<br />

Worten angiebt , auch nicht anzugeben beabsichtigt, so gilt der Antrag<br />

als ein mehrdeutiger. Die Wirkung hängt in diesem Fall von der<br />

nachträglichen Interpretation ab. Ist <strong>das</strong> Aequivalent nicht beab-<br />

sichtigt, so tritt die redintegrirbare Scheidung ein; ist es beabsichtigt,<br />

so erfolgt die definitive Scheidung oder der Loskauf.

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