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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 26 Buch I. Eherecht. Anmerkungen. aq<br />

Ist es unbekannt, nicht bestimmt, wie z. B. irgend ein Stück<br />

Tuch, so tritt wohl die definitive Ehescheidung ein, aber verbunden<br />

mit der Verpflichtung der Frau: dem Manne die Durchschnitts-<br />

Ehegabe zu zahlen.<br />

Das Aequivalent kann wenig sein oder viel, Baarvermögen,<br />

ausstehende Forderung, ein Nutzen, etwas was Besitz sein kann oder<br />

nicht, etwas reines oder unreines, bekanntes oder unbekanntes.<br />

Ist es eine usurpirte Sache, so erfolgt die definitive Trennung mit<br />

der Verpflichtung der Frau zur Zahlung der Durchschnitts-Ehegabe.<br />

Dasselbe Resultat tritt ein, wenn die Frau sich von dem Manne lo<br />

lossagt gegen Uebergabe dessen, zvas sie, ivie sie sagt, in ihrer<br />

Hand hat, wenn nichts darin ist, wobei es gleichgültig ist, ob der<br />

Mann <strong>das</strong> letztere wusste oder nicht.<br />

Ist <strong>das</strong> Aequivalent etwas schlechtes, aber sonst begehrtes, wie<br />

z. B. Wein, ein todtes Thier, so tritt ebenfalls definitive Trennung<br />

mit der Verpflichtung zur Zahlung der Durchschnitts-Ehegabe ein.<br />

Ist es etwas schlechtes, aber sonst nicht begehrtes, wie z. B.<br />

Blut, so tritt eine redintegrirbare Scheidung ein, wenn der Mann<br />

Kenntniss davon hatte; dagegen definitive Scheidung mit der Ver-<br />

pflichtung der Frau zur Zahlung der Durchschnitts-Ehegabe, wenn 20<br />

er die wahre Natur des Aequivalents nicht kannte.<br />

Das Aequivalent kann ferner in dem Erlass einer Schuld bestehen.<br />

Doch ist ein solcher Schulden-Erlass wirkungslos,<br />

a) wenn die»Schuld unbekannt ist,<br />

b) wenn die Frau nicht verfügungsberechtigt ist, oder<br />

c) wenn eine Steuer auf der Schuld lastet.<br />

Wenn der Mann <strong>das</strong> Anerbieten seiner Frau, ihm eine Schuld<br />

zu erlassen, annimmt, ohne zu wissen, ob dieser Erlass rite perfekt<br />

werden kann, so erfolgt eine redintegrirbare Ehescheidung, wenn<br />

es mit dem Schuld-Erlass seine Richtigkeit hat. Ist letzteres nicht 30<br />

der Fall, so tritt auch keine Scheidung ein.<br />

Das Aequivalent kann auch in dem Versprechen einer in Zukunft<br />

zu effectuirenden Zahlung oder Lei-tung bestehen.<br />

Es kann bedingungslos oder von einer Bedingung begleitet sein,<br />

wie z. B. wenn die Offerte in folgender Form gemacht wird: ,,Wenn<br />

du (o Weib) in <strong>das</strong> Haus hineingehst, so bist du frei gegen Zahlung<br />

von 1000 Denaren."<br />

Sachau, Muhammedanisches <strong>Recht</strong>. 4

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