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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§11 Buch V. Richter und Gerichtsverfahren, Anmerkungen. 711<br />

Wenn Jemand ein Zeugniss ablegt für zwei Personen, von<br />

denen die eine sein Ascendent oder Descendent ist, so gilt sein<br />

Zeugniss nur so weit, als es den Fremden betrifft.')<br />

Wenn Jemand ein Zeugniss ablegt, <strong>das</strong> zugleich den einen<br />

Ascendenten oder Descendenten entlastet, während es den anderen<br />

belastet, wird es nicht angenommen.<br />

Das Zeugniss eines Menschen gegen seinen Ascendenten oder Des-<br />

cendenten ist gültig, natürlich sofern nicht notorische Feindschaft unter<br />

ihnen besteht. Es wird ausdrücklich bemerkt, <strong>das</strong>s hier die Seitenver-<br />

wandten-) und die durch Heirath mit einander verwandten Personen lo<br />

nicht einbegriffen sind. Es kann daher der Bruder für oder gegen<br />

seinen Bruder zeugen, der Ehemann für oder gegen die Ehefrau und<br />

umgekehrt. Wenn indessen der Ehemann für seine Frau bezeugt, <strong>das</strong>s<br />

X sie der Unzucht beschuldet habe, wird sein Zeugniss (wenigstens<br />

nach einer Lehrmeinung) nicht angenommen; gleichfalls wird es<br />

nicht angenommen, wenn er wider seine Frau zeugt, <strong>das</strong>s sie Un-<br />

zucht begangen habe.<br />

Selbstverständlich kann der Freund für oder gegen seinen<br />

Freund Zeugniss ablegen.<br />

Wenn Ahmed in Bagdad einen Civilprocess gegen den in 20<br />

Damascus wohnenden Muhammed anstrengt und <strong>das</strong> streitige Ob-<br />

jekt, z. B. eine Summe Geldes, dem Ahmed zugesprochen wird, so<br />

bestimmt der Richter, <strong>das</strong>s dem Kläger, falls der Verklagte in<br />

Bagdad Besitz hat, aus diesem Besitz die fragliche Summe gezahlt<br />

wird. W'enn indessen der Verklagte keinen Besitz in Bagdad hat,<br />

sondern nur in Damascus, so muss der Richter in Bagdad, der den<br />

Process entschieden hat, wenn der Kläger es verlangt, <strong>das</strong> schrift-<br />

lich ausgefertigte Urtheil von zwei Zeugen unterschreiben lassen<br />

und es an den Richter von Damascus schicken. Damit <strong>über</strong>nimmt<br />

der Richter in Damascus die Verpflichtung, <strong>das</strong> Urtheil seines 30<br />

Bagdader Collegen zu vollstrecken.<br />

Formular eines solchen Schreibens ausser den Curialien:<br />

^) Nach der richtigeren Ansicht, obgleich in diesem Falle eventuell<br />

eine Zertheilung des streitigen Objektes Statt findet. Nach der anderen<br />

Ansicht gilt sein Zeugniss in diesem Falle <strong>über</strong>haupt nicht, weil eine<br />

Zertheilung des streitigen Objektes vermieden werden soll.<br />

^) ^\^

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