20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

S 14—21 Buch III. Erbrecht und Testament. Text. 189<br />

des Erblassers, eine oder mehrere Personen, wenn die<br />

folgenden Personen leben:<br />

der Sohn,<br />

der Sohnes-Sohn,<br />

der Vater,<br />

ein frater germanus.<br />

§ 15. Vier Personen verleihen ihren Schwestern <strong>das</strong><br />

<strong>Recht</strong> von allgemeinen Erben:<br />

der Sohn,<br />

der Sohnes-Sohn oder seine männliche Descendenz,<br />

der frater germanus,<br />

der frater consanguineus.<br />

§ 16. Vier Personen erben, während ihre Schwestern<br />

nicht erben:<br />

die Vaters-Brüder,<br />

die Söhne der Vaters-Brüder,<br />

die Söhne des Bruders,<br />

die allofemeinen Erben des Patrons.<br />

§ 17. Der Testator kann als Legat sowohl etwas be-<br />

kanntes (genau bestimmtes) wie etwas unbekanntes (nicht<br />

genau bestimmtes), sowohl etwas seiendes wie etwas noch<br />

nicht-seiendes vermachen, aber nicht mehr als ein Drittel<br />

seiner Hinterlassenschaft.<br />

§ 18. Wenn <strong>das</strong> Legat dies Drittel <strong>über</strong>steigt, hängt<br />

die Verfügung <strong>über</strong> den <strong>über</strong>schüssigen Theil von der Ge-<br />

nehmigung der Erben ab.<br />

§ 19. Der Testator kann keinem seiner gesetzmässigen<br />

Erben ein Legat vermachen, ausser mit Genehmigung der<br />

übrigen Erben.<br />

§ 20. Der Testator muss mündig und im Vollbesitz<br />

der Geisteskräfte sein.<br />

§ 21. Der Legatar muss eine Person sein, welche fähig<br />

ist Besitz zu erwerben. Ein Legat kann aber auch für<br />

einen öffentlichen Zweck bestimmt sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!