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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 4 Buch IV. Kap. lo. Mandat. Anmerkungen. ^^r<br />

er nicht eine bestimmte Person als den von ihm gewollten Käufer<br />

bezeichnet hat. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, nimmt<br />

man an, <strong>das</strong>s der Mandatar nicht den Vortheil seines Mandanten,<br />

sondern den Vortheil der mit ihm contrahirenden Person im Auge<br />

gehabt hat, und <strong>das</strong> Geschäft ist null und nichtig.<br />

Ein Verkaufsmandat kann lauten:<br />

a) „Verkauf gegen was Du willst." In diesem Falle hat der<br />

Mandatar <strong>das</strong> <strong>Recht</strong>, als Preis etwas anderes als die Landesmünze<br />

anzunehmen; indessen ohne irgendwelche Verkleinerung und nicht<br />

auf Credit zahlbar. lo<br />

b) „Verkauf gegen wie viel Du willst." In diesem Falle muss<br />

der Mandatar gegen Landesmünze verkaufen, aber nicht auf Credit,<br />

im Uebrigen darf der Preis unanständig gering sein. Der Verkauf<br />

gilt auch dann, wenn ein Käufer vorhanden sein sollte, der einen<br />

höheren Preis zu zahlen bereit ist.<br />

c) ,, Verkauf, wie Du willst." In diesem Falle kann der Man-<br />

datar gegen Baar wie auf Credit verkaufen, aber nicht gegen einen<br />

ungebührlich geringen Preis, und nur gegen Landesmünze.<br />

d) ,, Verkauf gegen Grosses oder Geringes." In diesem Fall<br />

kann der Mandatar gegen irgendein Objekt verkaufen zu einem 20<br />

ungebührlich niedrigen Preise, nicht aber auf Credit.<br />

Zu den einzelnen Bedingungen dieses ^ ist folgendes zu be-<br />

merken :<br />

Ad a: Der Durchschnittspreis soll innegehalten und nicht um einen<br />

solchen Betrag unter denselben heruntergegangen werden, <strong>das</strong>s man<br />

nach lokalem Usus <strong>das</strong> Verfahren des Mandatars als ein betrüge-<br />

risches bezeichnen muss. Dagegen darf der Mandatar bei dem Ver-<br />

kauf einen höheren Preis nehmen, bei dem Kauf einen niedrigeren<br />

Preis geben.<br />

Wer ein Kaufmandat hat, darf nur eine fehlerfreie Waare 3°<br />

kaufen.<br />

Ein Verkauf des Mandatars zu einem ungebührlich geringen<br />

Preise ist ungültig, während eine geringe Abweichung von dem<br />

sein Mandatar sich den Preis schon zum ersten März zahlen lässt,<br />

da er (der Mandant) nun gezwungen ist, <strong>das</strong> Pferd während eines<br />

ganzen Monats, in dem er des Pferdes vielleicht gar nicht bedarf,<br />

füttern zu müssen.<br />

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