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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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njA Buch VI. Strafrecht I. Anmerkungen. S 5<br />

Dagegen wird z. B. eine Rohrfeder (Kalam) nicht als ein solches<br />

Instrument angesehen. Wenn daher A den B mit einer Rohrfeder ver-<br />

wundet und letzterer in Folge dessen stirbt, so ist <strong>das</strong> ein un-<br />

glücklicher Zufall, der keine strafrechtlichen Folgen hat (Baguri<br />

II, 309, 10, II).<br />

§ 5. Der Mörder (§ 2) wird getödtet, wenn die Inhaber des<br />

Blutrechts, die Erben des Ermordeten, es verlangen. Aber nicht<br />

jeder Mörder.<br />

Was hier von der talio für Mord gesagt ist, gilt in gleicher<br />

Weise von der talio für Verwundung (Verstümmelung) und Zer- 10<br />

Störung eines der fünf Sinnesorgane.<br />

a) Ein Kind, Knabe oder Mädchen, unterliegt nicht der talio.<br />

Das Ende der Kindheit wird bestimmt durch die Pubertät oder <strong>das</strong><br />

Eintreten der Menstruation oder durch <strong>das</strong> Alter. Wenn <strong>das</strong> Kind<br />

aber von der talio befreit ist, so haftet die Verpflichtung zur Zahlung<br />

des Sühnegeldes an seinem Vermögen.<br />

Wenn ein Fremder (der nicht dem Islam angehört und nicht<br />

Schutzbefohlener des muslimischen Staates ist) einen Mord begeht,<br />

so unterliegt er weder der talio noch der Verpflichtung zur Zahlung<br />

des Sühnegeldes, weil er ausserhalb der Gesetze des Islams steht. 20<br />

Hieran wird nichts geändert, wenn er auch nach dem Morde den<br />

Islam annimmt oder in ein Schutzverhältniss zum <strong>islamische</strong>n Staate<br />

eintritt.<br />

Wenn der Mörder, der mündig ist, behauptet, <strong>das</strong>s er, als<br />

er den Mord beging, noch Kind gewesen sei, während der Ver-<br />

treter des Ermordeten <strong>das</strong> Gegentheil behauptet, so muss der Mörder<br />

seine Aussage beschwören und es wird demgemäss entschieden. Vor-<br />

ausgesetzt wird dabei, <strong>das</strong>s nach der Natur der Dinge die Möglich-<br />

keit existirt, <strong>das</strong>s der Mörder damals noch nicht mündig war.<br />

Ist aber diese Möglichkeit nicht vorhanden und der Mörder stellt 3°<br />

dennoch jene Behauptung auf, so wird ohne Weiteres die Aussage<br />

des Vertreters des Ermordeten als rechtsverbindlich angesehen.<br />

b) Die Hauptsache ist, <strong>das</strong> der Mörder im Moment der That<br />

wahnsinnig ist und <strong>das</strong>s er wahnsinnig bleibt. In dem Fall ist er<br />

frei von der talio, aber sein Vermögen haftet für <strong>das</strong> Sühnegeld.<br />

Wenn aber ein geisteskranker Mörder nach der That geistes-<br />

gesund wird, so unterliegt er der talio, und auch wenn ein Geistes-

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