20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2Q9 Buch IV. Kap. i. Verkauf und Kauf. Anmerkungen. S '3<br />

a) Eigenschaften, welche <strong>das</strong> verkaufte Objekt nicht hat, die<br />

aber der Käufer sich ausbedungen hatte. A kauft einen Sklaven<br />

oder eine Kamelin unter der Bedingung, <strong>das</strong>s jener des Schreibens<br />

kundig, diese trächtig sei, während er nach der Besitzergreifung<br />

findet, <strong>das</strong>s der Sklave nicht schreiben kann, die Kamelin nicht<br />

trächtig ist. Ein solches Geschäft ist null und nichtig.<br />

b) Eigenschaften, die <strong>das</strong> verkaufte Objekt nicht hat, welche<br />

aber der Verkäufer durch eine dolose Handlung ihm dem Scheine<br />

nach zu verleihen bestrebt gewesen ist. A unterlässt es einige<br />

Tage lang, seine Kamelin oder Kuh zu melken, um durch <strong>das</strong> lo<br />

strotzende Euter eine falsche Meinung von ihrem Milchreichthum<br />

zu erwecken. Sobald der Käufer seinen Irrthum entdeckt, kann er<br />

<strong>das</strong> Thier sofort zurückgeben und zahlt dabei dem Verkäufer eine<br />

Entschädigung für die mittlerweile von dem Thier bezogene Milch,<br />

z. B. ein Quantum Datteln, falls sie nichts anderes mit einander<br />

vereinbart haben. War <strong>das</strong> Objekt etwa eine Sklavin oder Eselin,<br />

so giebt er sie zurück ohne irgendwelche Entschädigung.<br />

c) Fehler, die in dem verkauften Objekt sich zeigen, deren<br />

Abwesenheit der Käufer sich nicht ausbedungen hat, und ohne <strong>das</strong>s<br />

eine dolose Handlung des Verkäufers vorliegt, Fehler, die entweder 20<br />

die Substanz vermindern oder den Werth in einer Weise beein-<br />

trächtigen, <strong>das</strong>s eine normale Nutzanwendung desselben unmög-<br />

lich wird.<br />

Diese dritte Art von Fehlern ist es, auf welche ^ 13 Bezug<br />

nimmt. Es ist hinzuzufügen, <strong>das</strong>s was in diesem ^ von dem ver-<br />

kauften Objekt gesagt ist, in gleicher Weise von dem baar ge-<br />

zahlten Preise gilt. Findet der Verkäufer an ihm einen Fehler,<br />

kann er ihn zurückgeben.<br />

Der Fehler muss von dem Verkäufer vor der Besitzergreifung<br />

bemerkt werden, denn nur bis zur Besitzergreifung durch den 30<br />

Käufer haftet der Verkäufer für. <strong>das</strong> Objekt. Es ist dabei einerlei,<br />

ob der Fehler schon zur Zeit des Vertragsabschlusses vorhanden<br />

war oder erst danach entstanden ist.<br />

In zwei Fällen kann die Rückgabe auch dann Statt finden,<br />

wenn der Fehler erst nach der Besitzergreifung durch den Käufer<br />

sich zeigt:<br />

a) wenn der Verkäufer allein die optio e contractu hat, (da<br />

I<br />

I

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!