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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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773 Buch VI. Strafrecht I. Anmerkungen. % 6—<br />

demselben Grade Mörder wie alle fünf. Es ist dabei einerlei, ob<br />

sie sich vorher vereinbart haben oder nicht.<br />

Wenn dagegen der einzelne nicht als Mörder anzusehen ist.<br />

wohl aber an dem Morde betheiligt war, so sind zwei Fälle<br />

möglich<br />

getödtet<br />

: ;<br />

a) hatten sie die That mit einander vereinbart, so werden alle<br />

b) geschah die That ohne vorherige Vereinbarung, so werden<br />

sie nicht getödtet, sondern müssen Sühnegeld zahlen, <strong>das</strong> <strong>über</strong> sie<br />

vertheilt wird je nach der Zahl der Schläge, die jeder von ihnen lo<br />

dem Opfer versetzt hat.<br />

Ist der Thatbestand gemischter Natur, d. h. ist der eine an<br />

und für sich allein als Mörder anzusehen, der andere dagegen nur<br />

als Mithelfer, so wird der erstere getödtet; der letztere wird ge-<br />

tödtet, wenn er mit dem ersteren die That vereinbart hatte, da-<br />

gegen hat er <strong>das</strong> Sühnegeld, d. i. die auf ihn entfallende Quote des<br />

Sühnegeldes zu zahlen, wenn eine solche Vereinbarung nicht Statt<br />

gefunden hatte.<br />

Wenn mehrere Mörder einen Menschen ermorden, aber die<br />

Wunden, die die einzelnen ihm beigebracht haben, sehr verschieden 20<br />

sind, werden alle Attentäter ohne Rücksicht darauf, ob sie sich zu<br />

der That vereinbart haben oder nicht, getödtet.<br />

Steht Jemand zu einem solchen Verbrechen in einem gewissen<br />

Zusammenhange, jedoch nur in der Weise, <strong>das</strong>s seine Handlung<br />

keinerlei direkten Einfluss auf den Mord selbst ausgeübt hat, so<br />

bleibt er straflos.<br />

§ 7. Für die Gliederverstümmelung ^) gelten die Bestimmungen<br />

d^r §S 5 ^^'^ ö. Wer der talio der Verstümmelung nicht unter-<br />

liegt, hat nach 5^ 17, 18, 19 Sühnegeld zu zahlen.<br />

§ 8. Von den Gliedern, die doppelt vorhanden sind, rechts 3°<br />

oder links, unten oder oben (Lippen, Augenlider), unterliegt nur<br />

eben <strong>das</strong>selbe der Verstümmelung, <strong>das</strong> dem Opfer vernichtet worden<br />

ist. Wenn die beiden Parteien eine Vertauschung von zwei Glied-<br />

massen vereinbaren, <strong>das</strong>s z. B. anstatt der rechten Hand die linke<br />

') ^1J=V\ Äks.<br />

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