20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ I. Wenn Jemand einem Anderen einen Acker zum<br />

Besäen <strong>über</strong>giebt und ihm als Aequivalent einen Antheil<br />

an dem Erträgniss zusichert, ist eine solche Abmachung<br />

ungültig,<br />

§ 2. Wenn Jemand einem Anderen einen Acker mit<br />

der Bedingung verpachtet, <strong>das</strong>s der Pächter ihm als Aec^ui-<br />

valent entweder eine Summe Geldes (Gold oder Silber)<br />

zu zahlen oder ihm ein bestimmtes Quantum von Lebensmitteln<br />

zu liefern verspricht, ist eine solche Abmachung<br />

üfiiltiof.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!