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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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Buch I. Eherecht. Anmerkungen. $ 58<br />

nähren soll und sie einen Lohn von Durchschnittshöhe dafür verlangt,<br />

so ist der Mann verpflichtet dem Folge zu geben. Verlangt sie<br />

aber mehr als den Durchschnitt, so kann <strong>das</strong> Kind einer Amme<br />

<strong>über</strong>geben werden.<br />

Wenn eine fremde Amme sich erbietet <strong>das</strong> Kind umsonst oder<br />

um einen geringeren Lohn, als die Mutter desselben verlangt, zu<br />

nähren, ist der Vater berechtigt es dieser Amme zu <strong>über</strong>geben.<br />

Der Unterhalt umfasst:<br />

a) Essen und Trinken,<br />

b) Kleidung,<br />

c) Wohnung,<br />

d) Bedienung,<br />

e) Kosten des Arztes,<br />

f) Kosten der Apotheke.<br />

Der Unterhalt muss standesgemäss und ausreichend sein, so<strong>das</strong>s<br />

der Unterhaltene im Stande ist die Pflichten seines Berufes zu er-<br />

füllen. Ein Unterhalt, der dem zu unterhaltenden nicht mehr er-<br />

möglichen würde als eben <strong>das</strong> Leben aufrecht zu erhalten, ist un-<br />

genügend und entspricht nicht dem Sinne des Gesetzes.<br />

§ 58^ Wenn die zum Unterhalt verpflichteten Descendenten<br />

dem zu unterhaltenden gleich nahe verwandt sind, wie zwei Söhne<br />

oder zwei Töchter, haben sie zu gleichen Theilen den Unterhalt zu<br />

leisten. Ist der Verwandtschaftsgrad ein verschiedener, so hat der nächst<br />

verwandte allein den Unterhalt zu tragen, einerlei ob er zu den<br />

Erben des zu unterhaltenden gehört oder nicht. Wenn der letztere<br />

(sagen wir X) einen Tochtersohn und einen Urenkel (Sohn des<br />

Sohnessohnes) hat, oder wenn er eine Tochtertochter und einen<br />

Urenkel hat, so ist in jedem Fall die erstgenannte Person verpflichtet<br />

den X zu unterhalten, obwohl sie ihn nicht beerbt, während die je<br />

an zweiter Stelle genannte Person, obwohl sie ihn beerbt, in diesem<br />

Fall nicht zur Unterhaltleistung verpflichtet ist.<br />

Wenn dagegen zwei Personen dem X gleich nahe verwandt<br />

sind, während der eine zu seinen Erben gehört, der andre nicht,<br />

hat der Erbe den Unterhalt zu leisten. Sind z. B. diese beiden<br />

Personen Sohnessohn und Tochtersohn, so leistet der erstere den<br />

Unterhalt.<br />

Wenn die zum Unterhalt verpflichteten ein Sohn und eine Tochter

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