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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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702 Buch V. Richter und Gerichtsverfahren. Anmerkungen. % 3<br />

Er muss für ein geeignetes Gefängniss sorgen '). Der Gefangene<br />

hat während seines Aufenthalts im Gefängniss Miethe zu zahlen,<br />

dagegen ist der Lohn für den Gefangenwärter von demjenigen zu<br />

zahlen, auf dessen Veranlassung der betreffende in <strong>das</strong> Gefängniss<br />

gesetzt worden ist, von dem Kläger.<br />

Zu dem Ausdruck o/i;ie Hindtriiisse (im Text) ist folgendes zu<br />

bemerken: Nach meiner Ansicht ist gemeint, <strong>das</strong>s der Richter sich<br />

nicht hinter einen Vorhang se.tzen, <strong>über</strong>haupt sich nicht durch<br />

irgendeine Scheidewand von dem rechtsuchenden Publikum ab-<br />

sondern soll"). Die Tradition fasst die Stelle anders. Danach soll 10<br />

er nicht durch einen hagib (Kammerherrn) <strong>das</strong> Publikum von sich<br />

fern halten oder verhindern ihn aufzusuchen. Dagegen darf er<br />

einen Gerichtsdiener 3) halten, der für die Ordnung im Gerichtssaal<br />

zu sorgen hat, sowie auch einen Thürhüter, falls ein solcher noth-<br />

wendig ist.<br />

Der Richter soll nicht in der Moschee Gericht halten, damit<br />

sie nicht durch <strong>das</strong> übliche Geschrei der Parteien entweiht wird.<br />

Er soll in der Moschee auch keine Strafe vollziehen lassen. Da-<br />

gegen kann er, wenn er grade in der Moschee weilt und ein Streit<br />

vor ihm entsteht, ihn sofort in loco entscheiden, wie er auch dann 20<br />

in der Moschee Gericht halten darf, wenn er durch besondere Um- ^<br />

stände z. B. Regen oder Sturm oder anderes genöthigt worden ist<br />

sich in die Moschee zurückzuziehen,<br />

§ 3. Die Gleichheit vor dem Gericht wird so aufgefasst, <strong>das</strong>s<br />

der Richter zwei Parteien (Personen) oder eventuell deren Vertreter,<br />

falls die Parteien den gleichen Rang einnehmen, in jeder BezieJmng<br />

(also nicht bloss in den drei in diesem Paragraphen genannten<br />

Dingen) völlig gleich behandeln soll. Alle freien MusHms sind, so-<br />

fern sie bürgerlich unbescholten, dem Range nach einander gleich.<br />

Dagegen nimmt der Unfreie und der christliche oder jüdische 30<br />

Unterthan des Islamischen Staates einen geringeren Rang ein-*). Der<br />

') Der erste, der die Peitsche im Islam brauchte, war Omar.<br />

Er hatte sie sich aus einem Schuh Muhammed's gemacht.<br />

^) Ich lese daher ^^^ '-r^"''^ ^><br />

'*) „Der Islam ist <strong>das</strong> höchste und wird von nichts <strong>über</strong>ragt"

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