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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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228 Buch III. Erbrecht und Testament. Anmerkungen. S 17<br />

Vom Legats-Drittel.<br />

Aehnlich wie eine testamentarische Zuwendung soll auch ein<br />

bedingungsloses^) Geschenk, <strong>das</strong> Jemand in seiner Todeskrank-<br />

heit ^J macht, aus dem Drittel der Masse gezahlt werden, sei es ein<br />

einfaches Geschenk, der Erlass einer Schuld, eine Stiftung<br />

oder eine Freilassung. Eine solche Schenkung ist ungültig in dem<br />

Betrage, der <strong>das</strong> Drittel der Masse <strong>über</strong>schreitet. Die Ausnahme<br />

betreffend die Freilassung der Sklavin-Mutter s. w. u. auf dieser Seite.<br />

Eine im Zustande der Gesundheit gemachte, bedingungslose<br />

Schenkung ist, falls der Schenkende stirbt, aus der Masse, nicht aus lo<br />

dem Drittel zu zahlen.<br />

Wenn Jemand in Gesundheit eine Schenkung macht, sie aber<br />

erst in seiner Todeskrankheit <strong>über</strong>giebt, so ist <strong>das</strong> Geschenk aus<br />

dem Drittel, nicht aus der Masse zu zahlen, weil <strong>das</strong> Geschenk erst<br />

durch die Entgegennahme des Beschenkten perfekt wird.<br />

Wenn Jemand seine Sklavin, die er geschwängert hat oder die<br />

ihm ein Kind geboren hat 3), in seiner Todeskrankheit frei lässt, so<br />

wird sie, d. h. der Werth, den sie repräsentirt, unter allen Um-<br />

ständen von der Masse abgerechnet, einerlei ob die Beiwohnung<br />

erst während der Todeskrankheit oder schon vorher Statt gefunden hat. 20<br />

Das Legats-Drittel ist zu berechnen von demjenigen Theil der<br />

Masse, der nach Bezahlung der Beerdigungskosten und der Schulden<br />

des Verstorbenen übrig bleibt.<br />

Wenn die Passiva so gross sind wie die Activa, so werden die<br />

Legate nicht ausgezahlt, bleiben aber zu <strong>Recht</strong> bestehen und würden<br />

z. B. zur Ausführung gelangen, wenn die Gläubiger auf ihre Forde-<br />

rungen verzichteten oder Irgendjemand die Schulden des Ver-<br />

storbenen bezahlte.<br />

Wenn Jemand ein Drittel seines Nachlasses zu Legaten be- '<br />

stimmt und der Nachlass aus Baarbesitz und ausstehendem Besitze +j 30<br />

(Forderungen) besteht, so erhalten die Legatare zunächst ein Drittel m<br />

^) Derjenigen Krankheit, welche die Ursache seines Todes wird:<br />

3) jj_^\ ^\ Muttersklavin.<br />

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