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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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220 Buch III. Erbrecht und Testament. Anmerkungen. S '3<br />

soll ausgedrückt sein, <strong>das</strong>s dies Ve keine selbstständige Quote ist,<br />

<strong>das</strong>s sie nur in Verbindung mit der Tochter-Quote ('/z) vorkommen<br />

kann, also nur eine Art Appendix zu der letzteren ist. Zwei eigene<br />

Töchter erben ^/^ (s. § na); Tochter und Sohnes-Tochter erben<br />

zusammen den gleichen Betrag, indem nach arabischer Ausdrucks-<br />

weise die Quote der Sohnes-Tochter 7o die Quote der Tochter<br />

72 zu ^/^ ergänzt.<br />

Zu ^ I3d: Unter soror consanguinea ist zu verstehen eine oder<br />

meJirere. Wenn aber 2 oder mehr sorores germanae vorhanden<br />

sind (vgl. 5<br />

Wenn die sorores consanguineae einen Bruder gleicher Ab-<br />

1 1 c), erben die sorores consanguineae nichts. 10<br />

stammung^) haben, so macht dieser seine Schwester zu allgemeinen<br />

Erben mit der Massgabe, <strong>das</strong>s die einzelne Schwester die Hälfte<br />

von dem Antheil des Bruders erbt.<br />

In diesem Falle ist <strong>das</strong> ^6 eine Zweidrittel-Ergänzung, denn<br />

auch hier ist <strong>das</strong> ^6 keine selbstständige Quote, sondern tritt nur<br />

in Verbindung mit der Quote der soror germana (72) auf. Zwei<br />

sorores germanae erben 73 (nach .«^ ii c) und derselbe Betrag er-<br />

giebt sich durch die Combination der Quoten der soror consanguinea<br />

76 und der soror germana Y^-<br />

20<br />

Zu § 136: Mit dem Ausdruck Kinder oder Solüies-Kinder sind<br />

gemeint die Kinder viännlicJier Descendenten.<br />

Wenn Jemand einen Sohn und seinen Vater hinterlässt, so erbt<br />

der Vater 76<br />

der Sohn den Rest,<br />

weil e rerum natura die Bedürfnisse des Vaters in diesem Leben<br />

geringere sind als diejenigen des Sohnes.<br />

Hinterlässt aber Jemand seinen Vater und eine Tochter, so<br />

erbt der Vater zweifach.<br />

Der Vater erbt als Quoten-Erbe 76 3°<br />

Die Tochter erbt als Quoten-Erbin 72<br />

Der Vater erbt als allgemeiner Erbe auch noch den Rest 76-<br />

Zu ;^ 13 f: Unter Grossvater ist die gesammte männliche As-<br />

cendenz eines Mannes zu verstehen. Der Vater der Mutter gehört<br />

zu den entfernten Verwandten.<br />

Der Vatersvater erbt an Stelle des Vaters '/0, wenn Kinder

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