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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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S 2 Buch IV. Kap. 17. Miethsvertrag. Anmerkungen. Caq<br />

Wenn Jemand seine Arbeit vermiethet, muss in dem Vertrag<br />

die Art der Thätigkeit und ihr Locale') genau angeben werden.<br />

,Jch miethe dich, damit du mir dies Kleid nähest." Auch ist an-<br />

zugeben, aus welchem Stoff und mit welchem Stich <strong>das</strong> Kleid ge-<br />

macht werden soll. Wenn daher Jemand spricht : ,,Ich miethe dich,<br />

<strong>das</strong>s du mir ein Kleid nähest" ohne weiteren Zusatz, so ist <strong>das</strong><br />

ungültig.<br />

Das Objekt eines Miethsvertrages, <strong>das</strong> nicht durch die Art der<br />

Arbeit bestimmt werden kann, muss ^lac/i der Zeit bestimmt werden.<br />

Was nach der Art der Arbeit bestimmt werden kann ,<br />

kann sowohl 10<br />

nach der Zeit bestimmt werden, z. B. ,,Ich vermiethe dir dies Pferd,<br />

damit du es einen ]\Ionat lang reitest", wie es auch nach devi<br />

Locale der Arbeit oder Thätigkeit bestimmt werden kann, z. B.<br />

,,Ich vermiethe dir dies Pferd, damit du es reitest bis nach<br />

Mekka".<br />

Die Bestimmung des Objekts des Miethsvertrages nach beiden<br />

Kriterien zugleich d. i. nach der Zeit und der Art der Arbeit, ist<br />

nicht zulässig, hebt vielmehr den Vertrag auf. Man darf also<br />

nicht sagen: „Ich miethe dich, ^di'&s ^w xmx dies Kleid heute nähest",<br />

denn man kann nicht wissen, ob nicht dies oder jenes eintreten 20<br />

wird, <strong>das</strong> den Schneider verhindern kann den Vertrag auszuführen.<br />

Eine solche Formulirung ist daher nur dann gültig, wenn sie zu<br />

verstehen ist in dem Sinne einer Aufforderung zur Beschleunigung:<br />

,,Ich miethe dich, <strong>das</strong>s du noch heute anfängst mir dies Kleid zu<br />

nähen". Aus demselben Grunde ist ungültig z. B. die folgende<br />

Formel: ,,Ich miethe dich, <strong>das</strong>s du mir dies Haus in einem<br />

Monat bauest."<br />

§ 2. Der Miethsvertrag legt dem Miether die Pflicht der sofortigen<br />

Zahlung- der Miethe auf, wenn nichts anderes stipulirt wird. Die<br />

Miethe wird Besitz des Vermiethers, aber nicht von vornherein fest- 30<br />

stehender^) Besitz, sondern eine Art conditionaler Besitz -j). Wenn<br />

<strong>das</strong> vermiethete Objekt fortfährt dem Miether den bedungenen<br />

Nutzen zu gewähren, wird mit dem Fortschreiten der Zeit der Ver-<br />

(J^* iJ-^=^.<br />

2\ «1

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