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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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CI2 Buch IV. Kap. 14. Vorkaufsrecht, Anmerkungen. % 4<br />

worbene Loos zertheilt werden, und es ist sehr wohl möglich, <strong>das</strong>s <strong>das</strong><br />

ganze Loos nutzbar war, während <strong>das</strong> zertheilte Loss gänzlich werth-<br />

los sein kann. Auf diese Weise sucht <strong>das</strong> Gesetz den Käufer durch<br />

den Satz ,,der Kauf des Käufers soll nicht zertheilt werden" zu<br />

schützen.<br />

Fälle, in denen eine Zertheilnng des Kaufes für den Käufer<br />

nicJit eintritt.<br />

Eine Mehrzahl von Vorkaufsrechten ergiebt sich (wird aktiv),<br />

wenn mehrere Verkaufsgeschäfte abgeschlossen werden entweder<br />

dadurch a), <strong>das</strong>s mehrere socii ihre Antheile verkaufen, oder b) <strong>das</strong>s 10<br />

zwei Käufer von einem und demselben socius dessen Antheil<br />

kaufen, oder c) <strong>das</strong>s für die einzelnen Bruchtheile eines Looses<br />

verschiedene Preise gezahlt werden; schliesslich dadurch d; <strong>das</strong>s<br />

mehrere Loose zugleich verkauft werden. Beispiele:<br />

a b) Wenn zwei socii A und B einen Antheil an einen Käufer<br />

verkaufen oder wenn zwei Käufer M und N von einem socius einen<br />

Antheil kaufen, so steht es dem Inhaber des Vorkaufsrechts frei,<br />

nur ein Loos, also entweder den von A verkauften Theil oder den<br />

von M gekauften Theil zurückzukaufen (er ist nicht verpflichtet, <strong>das</strong><br />

ganze verkaufte Objekt zurückzukaufen). Denn von einer Zertheilung 20<br />

des Kaufes^) kann hier nicht die Rede sein, da in jedem Fall zwei<br />

separate Käufe vorliegen.<br />

c) Wenn der eine Mitbesitzer A <strong>das</strong> eine Viertel des Hauses<br />

um 100 Denare, <strong>das</strong> andere Viertel um 80 Denare verkauft und der<br />

Käufer die beiden Viertel unter dieser Bedingung kauft, so steht<br />

es dem Inhaber des Vorkaufsrechtes frei nur <strong>das</strong> eine der beiden<br />

Viertel zurückzukaufen, weil auch hier von einer Zertheilung des<br />

Kaufes nicht die Rede sein kann, da zwei verschiedene Preise ge-<br />

zahlt worden sind und demgemäss angenommen wird, <strong>das</strong>s zwei<br />

separate Kaufverträge abgeschlossen seien. 30<br />

d) Wenn ein Mitbesitzer zwei Antheile an zwei verschiedenen<br />

Häusern durch einen einzigen Verkaufscontrakt verkauft, so steht<br />

es in dem Belieben des Inhabers des Vorkaufsrechts, nur den einen<br />

Haus -Theil zurückzukaufen, denn dies hat nicht zur Folge, <strong>das</strong>s<br />

ein einziges Objekt, <strong>das</strong> in einem einzigen Kauf gekauft ist, zer-<br />

theilt wird, da eben zwei Objekte vorhanden sind.

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