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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ 19 Buch I. Eherecht Anmerkungen. ai<br />

Ablauf der Wartezeit wird die Scheidung perfekt, und der Mann<br />

verliert die Hälfte der Ehegabe.<br />

Wie bei der gewöhnlichen Ehescheidung, hat die Frau <strong>das</strong> An-<br />

recht auf die halbe Ehegabe, wenn die Ehe vor der Cohabitation<br />

gelöst wird, dagegen auf die ganze Ehegabe, wenn sie nach der<br />

Cohabitation gelöst wird, in folgenden Fällen:<br />

1. wenn der Ehemann, bis dahin Christ, Muslim wird und dabei<br />

die Ehe mit seiner christlichen Frau löst;<br />

2. wenn er vom Islam abfällt;<br />

3. wenn der Mann durch feierlichen Schwur in der Moschee unter 10<br />

Bezichtigung des Ehebruchs sich von seiner Frau lossagt; (s. § 42. 43.)<br />

4. wenn zwischen ihm und seiner Frau Milchverwandtschaft<br />

nachgewiesen wird.<br />

In diesen Fällen geht die Lösung der Ehe von dem Manne aus<br />

oder findet seinetwegen Statt. Wird aber die Ehe von der Frau<br />

oder der Frau wegen gelöst, so verliert sie jedes Anrecht auf eine<br />

Ehegabe, nämlich in folgenden Fällen:<br />

1. wenn sie, bis dahin Christin, den Islam annimmt und zugleich<br />

die Ehe mit ihrem christlichen Gemahl löst;<br />

2. wenn sie vom Islam abfällt; 20<br />

3. wenn Milchverwandtschaft zwischen ihr und einer anderen,<br />

minorennen Frau desselben Mannes nachgewiesen wird;<br />

4. wenn sie die Annullierung wegen eines körperlichen Fehlers<br />

des Mannes verlangt;<br />

5. wenn wegen eines körperlichen Fehlers an ihr der Mann die<br />

Annullirung der Ehe verlangt.<br />

Wird die Ehe z. B. in Folge der gleichzeitigen Apostasie der<br />

beiden Eheleute gelöst, so gelten für diesen Fall diejenigen Be-<br />

stimmungen, welche bei der Apostasie des Mannes in Kraft treten<br />

(s. Buch IV, 2. Theil, § 19). 3°<br />

Neben der Ehegabe kommt die Mufa in Betracht, eine bei<br />

gewissen Ehelösungen von Seiten des Mannes der Frau zu leistende<br />

Zahlung, welche sie für die Täuschung ihrer Hoffnungen in gewissem<br />

Sinne entschädigen soll.<br />

Ein Anrecht auf die Mut'a hat<br />

I. diejenige Frau, die kein Anrecht auf die ganze oder halbe

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