20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 1 Buch IV. Kap. 21. Stiftung, Wakf. Anmerkungen. 61 5<br />

nicht zu Gunsten eines anderen Besitzers. Dasselbe ist die Stiftung<br />

einer Moschee. Dem entgegen ist der Verkauf die AufJiebung eines<br />

Besitzes zu Gunsten eines anderen Besitzers, und <strong>das</strong> gleiche ist die<br />

Stiftung eines Hauses für die Nachkommen des Stifters, denn dies<br />

ist die Aufhebung eines Besitzes zic Gunsten eines anderen Besitzers,<br />

als welcher in diesem Fall der Beneficiar gilt, dem der Nutzen des<br />

gestifteten Objekts zufällt.<br />

Um nun zu der vierten Bedingung der Stiftung zurückzukehren,<br />

haben wir zu constatiren, <strong>das</strong>s die Beschränkung der Stiftung auf<br />

eine bestimmte Zeit zulässig ist, wenn sich die Stiftung auf Ge- 10<br />

Schäfte der Klasse B bezieht, also auf die Erbauung einer Moschee,<br />

die Anlage eines Kirchhofs. Wenn daher Jemand erklärt ,,IcJi stifte<br />

diese Ufoschce auf ein Jahr'^ so ist die Stiftung gültig in acternum,<br />

denn die beschränkende Clausel ist zwar incorrekt, hat aber nicht<br />

die Wichtigkeit, <strong>das</strong>s sie die ganze Stiftung null und nichtig machen<br />

k'önnte.<br />

Lautet die Stiftung ,,für Zaid, dann für seine NacJikonnncn-<br />

schaft", so ist sie correkt. Zwar ist nicht angegeben, wer Bene-<br />

ficiar sein soll, nachdem die Nachkommenschaft des Zaid ausge-<br />

storben sein wird,') aber es genügt, wenn nur zunächst eine erste 20<br />

und zweite Schicht von Beneficiaren angegeben ist, da es in Zukunft<br />

nicht schwer ist die Stiftung einem wohlthätigen Zwecke zuzu-<br />

wenden und so in aeternum fortzuführen. In diesem Falle würde<br />

die Stiftung nach dem Aussterben der genannten Beneficiare zu-<br />

nächst demjenigen zugewendet werden, der die nächste verwandt-<br />

schaftliche Beziehung zu dem Stifter nachweisen kann.<br />

Bei einer Stiftung für die Armen einer Familie wird derjenige<br />

zunächst berücksichtigt, der die nächste Verwandtschaft mit dem<br />

Stifter nachweisen kann, nicht derjenige, der <strong>das</strong> nächste Erbrecht<br />

gegen ihn hat. So wird der Tochtersohn dem Sohn des Onkels 30<br />

(Vatersbruders) vorgezogen.<br />

e) In der Stiftungsurkunde muss die Verwendungsart ange-<br />

geben werden.') Die Stiftung von Dirhems zu dem Zweck, <strong>das</strong>s<br />

sich der Beneficiar damit schmückt, ist unzulässig; wird aber ein<br />

') Die Stiftung ist ,^Y1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!