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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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% 4 Buch V. Richter und Cerichtsverfahren. Anmerkungen. ^Oj<br />

Christ sitzt im Gerichtssaal un/e?- dem Muslim. Es besteht aber<br />

eine Meinungsverschiedenheit unter den Juristen dar<strong>über</strong>, ob der<br />

Richter den Christen unter den Muslim placiren inuss oder es ihm<br />

erlatibt ist; die letztere Ansicht ist die vorherrschende.<br />

Der Richter soll die eine Partei anhören wie die andere<br />

(audiatur et altera pars). Er soll auch beide Parteien gleich an-<br />

sehen, und nicht etwa den einen ansehen und den anderen wie<br />

Luft behandeln.<br />

§ 4. Der Richter darf kein Geschenk von den Insassen seines<br />

Sprengeis annehmen, aber er darf ein Geschenk aus einem fremden 10<br />

Sprengel annehmen, wenn der Schenkende nicht zu den Insassen<br />

seines (des Richters) Sprengel gehört.<br />

Wenn der Richter ein verbotenes Geschenk annimmt, wird es,<br />

weil gesetzwidrig, nicht sein Besitz. Er muss es zurückgeben, oder<br />

falls dies nicht oder nicht mehr möglich ist, es dem Fiscus<br />

<strong>über</strong>geben.<br />

Der Richter darf Geschenke von seinen Verwandten annehmen,<br />

da er <strong>über</strong> sie nicht zu Gericht sitzen darf<br />

Der Richter soll, bevor es zum Process kommt, eine gütliche<br />

Einigung der Parteien anstreben. Er soll Kranke besuchen, den 20<br />

Begräbnissen beiwohnen ,<br />

suchen.<br />

die von der Reise ankommenden be-<br />

Er soll sich nicht von Parteien, deren Sache vor ihm ver-<br />

handelt wird, zu Diners etc. einladen lassen, wie er sie auch seiner-<br />

seits nicht einladen soll. Der Richter soll nicht Handel oder<br />

anderweitige Geschäfte treiben.<br />

Der Richter soll nicht allein kein Geschenk annehmen, sondern<br />

auch keine anderweitige Zuwendung irgendwelcher Art, für die<br />

man sonst eine Miethe zu zahlen pflegt. Wohl aber darf er sich<br />

kleine Gefälligkeiten erweisen lassen. l^<br />

Wenn Jemand (A) einen Process hat oder in Sicht hat, darf<br />

der Richter kein Geschenk von ihm annehmen, auch dann nicht,<br />

wenn der Richter irgendwo in der Fremde (ausserhalb sdnes Amts-<br />

sitzes und Sprengeis) ist und wenn A mit dem Richter, bevor er<br />

Richter wurde, so verkehrte, <strong>das</strong>s er ihm Geschenke zu machen<br />

pflegte.

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