20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

S26 Buch VI. Strafrecht II. Anmerkungen. S II<br />

Anwendung, sowie auch nicht auf den Jiostis oder einen solchen<br />

Fremden, der den Schutz des Islamischen Staates geniesst.<br />

Zu den Bedingungen a) und b) ist als dritte hinzuzufügen, <strong>das</strong>s<br />

er nach freiem Willen gehandelt haben muss, nicht gezwungen.<br />

Ausgeschlossen von der Strafe des Handabhauens sind daher <strong>das</strong><br />

Kind, der Geisteskranke und derjenige, der gezwungen einen Dieb-<br />

stahl begangen hat.<br />

Nach anderer Lehre werden sechs Bedingungen für den Dieb<br />

und vier für <strong>das</strong> Objekt des Diebstahls aufgestellt. Der Dieb<br />

muss sein:<br />

1. volljährig,<br />

2. im Vollbesitz der Geisteskräfte, (als solcher gilt auch der<br />

Betrunkene,)<br />

3. nach freiem Willen handelnd,<br />

4. den Gesetzen des Islamischen Staates unterstehend,<br />

5. <strong>das</strong> Verbot des Diebstahls kennend;<br />

6. er darf nicht eine Person sein, welche mit Erlaubniss des<br />

Besitzers <strong>das</strong> Objekt gestohlen hat.<br />

Das Objekt des Diebstahls:<br />

1. muss den Werth eines Viertel Denars haben, 20<br />

2. es muss an einem entsprechenden Aufbewahrungsort aufbe-<br />

wahrt gewesen sein,<br />

3. der Dieb darf kein Besitzrecht daran haben,<br />

4. der Dieb muss wissen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Objekt einem Anderen<br />

gehört.<br />

Wer einen Anderen zum Diebstahl zwingt, wird im Allgemeinen<br />

nicht mit Handabhauen bestraft, weil nur derjenige als Dieb gilt,<br />

der an dem Diebstahl persönlich und unmittelbar Theil genommen<br />

hat, nicht derjenige, der ihn veranlasst hat. Das umgekehrte gilt<br />

für den Mord: Mörder ist sowohl derjenige, der persönlich an der 30<br />

That Theil genommen hat, wie auch derjenige, der ihn veran-<br />

lasst hat.<br />

Wer einem fremdsprachigen Menschen, welcher glaubt gehorchen<br />

zu müssen, oder einem nicht mit Verstände begabten Menschen<br />

befiehlt zu stehlen, ist selbst als der Dieb anzusehen und wird mit<br />

Handabhauen bestraft, denn die beiden Individuen sind nur ein<br />

Werkzeug in seiner Hand. W^er dagegen einem mit Verstand be-<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!