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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ II Buch VI. Strafrecht II. Anmerkungen. 827<br />

gabten Menschen oder einem abgerichteten Thier z. B. einem Afifen<br />

befiehlt zu stehlen, gilt nicht als Dieb.<br />

Wie der hostis, der Unterthan eines fremden Staates, der mit<br />

dem Islamischen Staate in einem Vertragsverhältniss steht, und auch<br />

der Fremde, dem der Islamische Staat seinen Schutz gewährt, wegen<br />

Diebstahls nicht mit Handabhauen bestraft wird, so auch nicht der<br />

Mu.slim oder der nicht-muslimische Unterthan eines Islamischen<br />

Staates, wenn er eine Person der genannten drei Kategorien be-<br />

stohlen hat.<br />

Ad c) Der Ausdruck VVertJiobjckt ist der Lehre von der Armen- 10<br />

Steuer Zckät entlehnt.<br />

Das Objekt muss baar oder im Werth wenigstens gleich<br />

'/., Denar sein, wobei einerlei ist, ob es mehreren Besitzern gehört,<br />

sofern der Aufbewahrungsort einer und derselbe war.<br />

Regeln<br />

Für die Abschätzung des gestohlenen Objekts gelten folgende<br />

Gold-Geld wird nacJi Gewicht bestimmt, nicht gemünztes Gold<br />

zusammen nach Gewicht und Werth (Bearbeitungswerth, Kunst-<br />

werth). Wenn jedoch z. B. ein goldener Ring nicht <strong>das</strong> Gewicht<br />

von 7^ Denar hat, während sein Kunstwerth 7( Denar oder mehr 20<br />

ist oder: wenn zwar <strong>das</strong> Gewicht des Ringes 7^ Denar oder mehr<br />

ist, während sein Kunstwerth unter 74 l^enar bleibt, so soll die<br />

Strafe des Handabhauens für Diebstahl in diesem Falle nicht Statt<br />

finden.<br />

Silber und andere Objekte werden nicht nach dem Gewicht,<br />

sondern nur nach dem Werthe bestimmt.<br />

Wer eine Sache stiehlt, die den Mindestwerth von 74 Denar<br />

hat, z. B. einen Koran oder erlaubte Bücher, ist als Dieb anzusehen;<br />

ebenfalls, wer unerlaubte Bücher stiehlt, deren Papier und Einband<br />

den Mindestwerth hat, oder ein Gefäss aus Gold oder Silber, 30<br />

wenn <strong>das</strong> Metall abgesehen von der Arbeit den Mindestwerth<br />

erreicht').<br />

Wen Jemannd ein Götzenbild oder ein Kreuz, eine Flöte oder<br />

Guitarre stiehlt, um sie zu zerbrechen, zu zerstören, wird er nicht<br />

^) Ein Gefäss aus Gold oder Silber ist an sich etwas verbotenes:<br />

es wird daher nur der Werth des Materials in Betracht gezogen,<br />

nicht der Kunstwerth.

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