20.02.2013 Aufrufe

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 3 Buch VI. Strafrecht I. Anmerkungen. 771<br />

Es ist einerlei, ob der Tod sofort eintritt oder erst eine Zeit-<br />

lang nach dem Attentat in Folge der Verwundung.<br />

Die Bestimmung des ^ 2 ,,in der Absicht zu tödten" wird von<br />

Anderen verworfen. Nach der vorherrschenden Ansicht braucht<br />

nicht erwiesen zu werden, <strong>das</strong>s der Thäter die Absicht des Tödtens<br />

gehabt habe, und <strong>das</strong> Wesentliche des Thatbestandes beschränkt<br />

sich darauf, <strong>das</strong>s z. B. A den B absichtlich mit dem Schwerte<br />

schlägt und B in Folge dessen stirbt.<br />

Die Anwendung der talio hat zur Voraussetzung, <strong>das</strong>s <strong>das</strong><br />

Opfer ein Muslim oder ein den Schutz des Islams geniessender 10<br />

Nicht-Muslim ist. Denn <strong>das</strong> Blut jedes anderen, z. B. des Apostaten<br />

oder des den Schutz des Islams nicht geniessenden Nicht-Muslims,<br />

kann ohne Strafe vergossen werden.<br />

Dem Inhaber des Blutrechts steht es frei auf talio und Sühne-<br />

geld (S II fif.) zu verzichten, so <strong>das</strong>s der Mörder straffrei ausgeht.<br />

Wenn der Inhaber des Blutrechts mehrere sind, und einer von<br />

ihnen auf talio und Sühnegeld verzichtet, während die anderen nicht<br />

verzichten wollen, so gilt der Verzicht des Einen für Alle.<br />

Der Ersatz der talio durch <strong>das</strong> Sühnegeld kann mit dem<br />

Willen des Mörders oder gegen denselben Statt finden. Dagegen 20<br />

ist seine Einwilligung erforderlich, wenn der Inhaber ihn, anstatt<br />

<strong>das</strong> gesetzliche Sühnegeld zu fordern, gegen eine anderweitige<br />

Zahlung oder Leistung aus seiner Verbindlichkeit entlassen zu<br />

wollen erklärt.<br />

§ 3. Allgemeiner gefasst ist die unabsichtliche Tödtung<br />

jede absichtliche oder unabsichtliche That, welche aber insofern<br />

unabsichtlich ist, als sie den Tod eines Menschen zur Folge hat.<br />

Der Fuss eines Menschen gleitet aus, ein anderer wird dadurch<br />

gestossen und stirbt in Folge dessen. Oder es schiesst Jemand nach<br />

einem Wild, trifft aber einen Menschen so, <strong>das</strong>s er stirbt. 30<br />

Die 'Akile eines Mannes sind seine natürlichen Erben ^) mit<br />

Ausschluss der direkten Ascendenz und Descendenz, also:<br />

die Brüder germani oder consanguinei oder ihre männliche<br />

Descendenz;<br />

die Vatersbriider germani oder consanguinei;<br />

') «.^y-^üb ^.v,-...»aäXJL\ s. Buch I, Seite 209, 20.<br />

49*

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!