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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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g 6i Buch I. Eherecnt. Anmerkungen. jOQ<br />

Wenn der Besitz des Mannes abwesend, oder weniger als zwei<br />

Tagereisen entfernt ist, so hat die Frau nicht <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> auf sofortige<br />

AnnuUirung der Ehe. Viehnehr wird der Ehemann ev. von dem<br />

Richter aufgefordert <strong>das</strong> Nöthige von seinem Besitze für den Unter-<br />

halt seiner Frau zur Stelle zu schaffen; und erst dann, wenn der<br />

Ehemann dies zu thun sich weigert oder es faktisch nicht thut, hat<br />

seine Frau <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> die AnnuUirung der Ehe zu verlangen.<br />

2. Entscheidend ist, <strong>das</strong>s der Ehemann nicht im Stande ist<br />

seiner Frau den eigentlichen Unterhalt d. i. die vorgeschriebenen<br />

Quantitäten von Brodkorn (s. ^ 60) oder die Kleidung, oder die 10<br />

Nahrung oder je zwei von diesen Dingen oder alle drei zu gewähren.<br />

Dagegen kommt nicht in Betrag, wenn er z. B. nicht im Stande ist<br />

ihr entsprechend den Anforderungen des lokalen Gebrauchs Zukost<br />

(Oel, Fett, Zucker etc.), Schuhzeug oder einzelne Details der Kleidung<br />

zu gewähren.<br />

3. Solange der Ehemann für seine Frau selbst den Unterhalt<br />

zu leisten vermag, ist es irrelevant, wenn er für den Dienstboten,<br />

den er ihr bis dato gehalten, den Unterhalt nicht mehr aufzubringen<br />

vermag.<br />

4. Wenn der Ehemann verarmt und nicht mehr im Stande ist 20<br />

für seine Frau den Unterhalt, wie ihn ein Wohlhabender oder Mittel-<br />

begüterter zu gewähren verpflichtet ist, aufzubringen, so ist <strong>das</strong> ohne<br />

Einfluss, solange der Mann noch im Stande ist <strong>das</strong> geringste Maass<br />

von Unterhalt, wie es ein Armer zu gewähren verpflichtet ist, zu<br />

beschaffen. Die Frau soll wie Reichthum so Armuth mit ihrem<br />

Manne theilen.<br />

Wenn ein Anderer an Stelle des gänzlich verarmten Ehemanns<br />

der Frau den Unterhalt, sei es als Geschenk, sei es auf Credit zur<br />

Verfügung stellen will, ist sie nicht verpflichtet es anzunehmen, l^ann<br />

vielmehr die AnnuUirung der Ehe verlangen. 30<br />

Wenn einem verarmten Ehemann von einem Anderen der für seine<br />

Frau erforderliche Unterhalt zur Verfügung gestellt wird und dieser<br />

ihn an seine Frau weitergiebt, ist sie verpflichtet denselben anzu-<br />

nehmen.<br />

5. Wenn der Ehemann einen Unterhalt, den &x f7iilier seiner<br />

Frau hätte leisten sollen, aber nicht geleistet hat, nachträglich zu<br />

ersetzen nicht im Stande ist, so ist <strong>das</strong> belanglos (denn der Frau

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