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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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O/i Buch I. Eherecht. Anmerkungen. S 5^— 57<br />

sitte und lokalem Gebrauch entschieden werden. Es ist nicht nöthig,<br />

<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Kind von einem einmaligen Säugen satt wird, und genügend<br />

ist unter Umständen für einmaliges Säugen, wenn auch nur ein<br />

Tropfen Milch in den Bauch des Kindes gelangt ist.<br />

Dieselbe Stellung, welche der Ehemann einer Miichmutter ein-<br />

nimmt, kommt auch demjenigen zu, der ihr aus Versehen beigewohnt<br />

hat, sowie dem Herrn einer Sklavin, der ihr im Concubinat beige-<br />

wohnt hat, nicht aber dem, der mit der Frau Unzucht oder Ehebruch<br />

getrieben. Letzterer darf die Milchtochter seiner Partnerin heirathen,<br />

doch gilt dies für widerwärtig. lo<br />

Was von dem Milchvater A gilt, gilt auch von seinen sämmtlichen<br />

Blut-und Milchverwandten, Ascendenten, Descendenten und Seiten-<br />

verwandten: 'j er und sie alle dürfen seine (des A) Milchtochter nicht<br />

heirathen.<br />

Unter den Seitenverwandten sind zu verstehen: Brüder, Schwestern,<br />

Vatersbrüder, Vatersschwestern. Die Milchmutter und deren Ehemann<br />

nehmen mit ihrer Sippe für <strong>das</strong> Milchkind dieselbe Stellung<br />

ein wie die wirklichen Eltern mit ihrer Sippe.<br />

§ 57. In Rücksicht auf <strong>das</strong> Ehehinderniss hat Milchverwandtschaft<br />

dieselbe Wirkung wie Blutverwandtschaft. 20<br />

Die Milchmutter darf die Ascendenten und Seitenverwandten<br />

ihres Milchsolmes heirathen. ^)<br />

Für den Milchsohn sind unheirathbar ausser der Milchmutter auch<br />

deren säjuintllche Töchter, welcher Abstammung sie auch sonst sein<br />

mögen. Ebenso sind für die Milchtochter unheirathbar auch die<br />

säviDitliclicn Söhne der Milchmutter. Vgl. S. 31. 32.<br />

Da <strong>das</strong> Gesetz eine Bestimmung <strong>über</strong> <strong>das</strong> Alter, <strong>das</strong> ein Mädchen<br />

(wie auch ein Mann) erreicht haben muss um heirathen zu können,<br />

nicht enthält, so können sogar kleine Mädchen von weniger als zwei<br />

Jahren von ihren Vätern oder sonstigen Brautanwälten verheirathet 30<br />

werden, und damit ist die Möglichkeit gegeben, <strong>das</strong>s eine solche<br />

Baby-Ehefrau von der Milch einer älteren Collegin zu trinken be-<br />

kommt, wodurch eine Milchverwandtschaft hergestellt wird, die ihrer-<br />

seits eine Annullieruner der Ehe zur Folsfe hat. In diesem Fall<br />

^) Nach Abü-Schugä' und Bägüri, während Ibn-Kasim die<br />

Stelle falsch interpretirt.

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