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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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jj5 Buch I. Eheiecht. Anmerkungen. S 62— 63<br />

eventuell der Bruder oder dessen Sohn oder der Vatersbruder oder<br />

dessen Sohn.<br />

Wenn um dieselbe Zeit die Mutter nicht mehr lebt, wird ihre<br />

Stelle durch die Schwester germana oder uterina oder durch die<br />

Mutterschwester eingenommen.<br />

Die Option kann auch noch ein anderes Objekt haben, als<br />

bisher angenommen, nämlich die Vaterschaft. Wenn zwei Männer<br />

die Vaterschaft eines und desselben Kindes beanspruchen, so kann<br />

<strong>das</strong> Kind nach vollendetem 7. Jahr für den einen oder den anderen<br />

optiren.<br />

10<br />

Wenn <strong>das</strong> Kind geistesreif oder <strong>das</strong> geisteskranke Kind wieder<br />

zurechnungsfähig und zugleich geistesreif geworden, ist es nicht<br />

gezwungen bei einem der beiden Eltern zu wohnen, sondern darf<br />

allein wohnen, sei es ein Knabe oder ein Mädchen.<br />

Wenn indessen in dem Alleinwohnen eine Gefahr der Ver-<br />

führung liegt, was eventuell durch die eidliche Aussage des Vor-<br />

mundes festgestellt werden kann, ist <strong>das</strong> Alleinwohnen unstatthaft<br />

und <strong>das</strong> Kind kann gezwungen werden bei den Eltern oder, wenn<br />

sie geschieden sind, bei einem von ihnen zu wohnen. Das an-<br />

gemessenste ist, <strong>das</strong>s der Knabe bei dem Vater, <strong>das</strong> Mädchen bei 20<br />

der Mutter wohnt.<br />

Wenn aber <strong>das</strong> Kind noch nicht zurechnungsfähig ist, bleibt<br />

es bei dem Pfleger resp. der Pflegerin und unter deren Obhut.<br />

§ 63. Zu den im Text genannten sieben Bedingungen, welche<br />

die Pflegerin erfüllen muss, werden noch die folgenden hinzugefügt:<br />

i) sie muss mündig sein,<br />

2) sie darf nicht notorisch stumpfsinnig sein,<br />

3)<br />

sie darf nicht blind sein. Doch kann auch eine blinde Frau<br />

Pflegerin sein, wenn sie eine Person hat, welche an ihrer Stelle<br />

die Sorge für den Pflegling <strong>über</strong>nehmen kann. 30<br />

4)<br />

sie darf nicht an Krätze oder Aussatz leiden. Doch kann<br />

auch eine solche Person als Pflegerin fungiren, wenn sie eine andere<br />

Person zu ihrer Verfügung hat, welche sie in der Ausübung der<br />

Pflege vertreten kann.<br />

5) sie darf nicht an einer unheilbaren Krankheit leiden. Doch<br />

kann auch diese Person Pflegerin sein, wenn sie eine Stellvertretung<br />

stellen kann;

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