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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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ygg Buch VI. Strafrecht I. Anmerkungen. % 17<br />

Das Gelenk eines Fingers oder einer Zehe kostet ^3 von dem<br />

Sühnegeld eines Fingers bezw. einer Zehe, aber <strong>das</strong> Gelenk des<br />

Daumens oder der grossen Zehe kostet, da diese nur 2 Gelenke<br />

haben, ^2 von dem Sühnegeld des Fingers bezw. der Zehe.<br />

Diese Regel gilt aber nur für normale Glieder. Denn für <strong>über</strong>-<br />

zählige oder unbrauchbare Glieder ist eine vom Richter zu be-<br />

messende Entschädigung zu zahlen. Dabei aber gilt die Ausnahme,<br />

<strong>das</strong>s die Glieder des Lahmen oder des in Folge von Rückenmarks-<br />

leiden nicht gehen könnenden als gesunde gerechnet werden.<br />

Dem Abhauen von Hand oder Fuss ist gleich zu achten, wenn 10<br />

Jemand eines dieser Glieder so schlägt, <strong>das</strong>s es unbrauchbar wird<br />

(Baguri II, 222, 14).<br />

Nase. Unter Nase ist hier d^r Nasenknorpel zu verstehen.<br />

Das Abschneiden je eines der beiden Nasenlöcher oder des cen-<br />

tralen Knorpeltheils kostet je 73 des Sühnegeldes der ganzen Nase.<br />

Wenn Jemand einem Anderen den Nasenknorpel, sowie den<br />

Nasenknochen zerstört, abhaut, so gilt <strong>das</strong> Sühnegeld für beides.<br />

OJir. Wer bei dem Abhauen eines Ohrs zugleich einen Knochen<br />

beschädigt, hat dafür eine besondere Werthentschädigung') zu leisten<br />

wie für jede den Knochen treffende Verwundung, nämlich 5 Ka- 20<br />

meele.<br />

Wenn ein Stück eines Ohres abgehauen wird, so ist abzu-<br />

messen, welch ein Bruchtheil des ganzen Ohres es war (ob ^3,<br />

^8 etc.), und der entsprechende Bruchtheil des Sühnegeldes für ein<br />

ganzes Ohr ist von dem Attentäter zu zahlen.<br />

Es ist hierbei einerlei, ob <strong>das</strong> beschädigte oder abgehauene<br />

Ohr hörend oder taub war.<br />

Wer einen Anderen so an <strong>das</strong> Ohr schlägt, <strong>das</strong>s es steif, hart,<br />

leblos wird, hat <strong>das</strong> ganze Sühnegeld für <strong>das</strong> Ohr zu zahlen.<br />

Auge. Es ist einerlei, ob <strong>das</strong> zerstörte Auge normal war 30<br />

oder nicht, ob der Verwundete zwei sehende Augen hat oder nur<br />

eines.<br />

Wird die Sehkraft eines Auges geschädigt und ist dieser Ver-<br />

lust in seinem Theilverhältniss zu der ursprünglichen ganzen Seh-<br />

kraft abzumessen, so hat der Attentäter den entsprechenden Bruch-

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