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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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72 Buch I. Eherecht. Anmerkungen. S 39<br />

Ungültig ist der Verzicht-Schwur, wenn ausgesprochen von einem<br />

Knaben, Wahnsinnigen oder einem dazu gezwungenen.<br />

Der Verzicht-Schwur kann von einer Bedingung abhängig ge-<br />

macht, oder durch Hinzufügung einer Zeit- oder Orts-Angabe ver-<br />

clausulirt werden z. B:<br />

^<br />

,,Wenn ich den i///«r ausspreche gegen deine Nebenfrau (CoUegin),<br />

so bist du mir wie der Rücken meiner Mutter" oder<br />

„Du bist mir wie der Rücken meiner IMutter fünf Monate lang."<br />

Das letztere ist zugleich ein Abstinenz-Schwur (^ 38). Oder<br />

,,Du bist mir wie der Rücken meiner Mutter an dem und dem Ort." 10<br />

Bei dem einfachen Ve^'zicht-ScJiwur muss die Scheidung sofort<br />

folgen. Bei der conditionellen Form desselben muss die Scheidung<br />

eintreten, sobald die angegebene Bedingung sich erfüllt hat. Spricht<br />

Jemand gegen seine geschiedene, aber reklamirbare Frau den zihär<br />

aus, so muss er sie zunächst wieder zu sich nehmen und mit dem<br />

Moment ihrer Rückkehr die durch den zihär gebotene Scheidung<br />

aussprechen.<br />

Erfolgt die Scheidung nicht zur rechten Zeit, so muss der Mann<br />

Sühne leisten. Die Verpflichtung zur Sühneleistung entfällt auch dann<br />

nicht, wenn er, nachdem er den richtigen Zeitpunkt hat verstreichen 20<br />

lassen, nachträglich eine (also verspätete) Ehescheidung ausspricht.<br />

Die Reihenfolge der drei Arten ^) von Sühne ist obligatorisch.<br />

Die Verpflichtung zur Sühneleistung erlischt nicht. Wer momentan<br />

weder die erste noch die zweite noch die dritte Art zu leisten vermag,<br />

muss dies in Zukunft, sobald er dazu im Stande ist, nachholen. Der<br />

Bruch eines Eides ist eine Verletzung eines <strong>Recht</strong>es Gottes, und die<br />

dafür verordnete Sühne kann weder erlassen noch ermässigt werden.<br />

Was der Mann für sich und seine Familie zum tägliclien Leben braucht,<br />

darf er nicht auf den Sklaven-Loskauf verwenden. Wenn er also<br />

nicht mehr besitzt, ist ihm die erste Art der Sühne unmöglich. Er ist 30<br />

ferner nicht verpflichtet für den Sklaven-Loskauf Schulden zu machen.<br />

Der Sklave leistet, da er keinen Besitz haben kann, die Sühne<br />

durch Fasten.<br />

Das zweimonatliche Fasten (d. i. <strong>das</strong> Fasten an den Tagen von<br />

zwei Monaten) darf nicht unterbrochen werden. Krankheit oder<br />

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