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Standardwerk über das islamische Recht - Mittelstand PRO NRW

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§ I. Die Cession ist rechtskräftig, wenn folgende<br />

vier Bedingungen erfüllt sind:<br />

I. 2. Der Cedirende muss mit der Cession einver-<br />

standen sein und sein Gläubiger sich bereit erklären sie<br />

anzunehmen (d. h. sie müssen einen regulären Vertrag<br />

mit einander abschliessen).<br />

3. Die Schuld, welche cedirt wird, muss von fest-<br />

stehender Verbindlichkeit sein.<br />

4. Die Schuld des Cedirenden muss mit der Schuld<br />

des Cessionars in Art, Species und Zahlungstermin <strong>über</strong>-<br />

einstimmen.<br />

§ 2. Durch die Cession erlischt die Verpflichtung des<br />

Cedirenden Qreo-en seinen Gläubio^er.

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